Wahlbenachrichtigung
Beschreibung
Die Wahlbenachrichtigung unterrichtet die Wahlberechtigten u.a. darüber, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wo sie wählen können und ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Die Gemeinden verschicken die Wahlbenachrichtigungen, die spätestens am 21. Tag vor der Wahl dem Wahlberechtigten zugestellt sein müssen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahl bzw. Erteilung eines Wahlscheins abgedruckt. Sofern der Wahlscheinantrag mit der Post an das Wahlamt gesendet wird, muss er ausreichend frankiert werden.
Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Stimmabgabe mitgebracht werden, damit der Wahlvorstand den Wahlberechtigten schneller im Wählerverzeichnis finden kann.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.
- Wahlschein(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Briefwahl(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Voraussetzungen
Sie müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 18 Europawahlordnung (EuWO) - Benachrichtigung der WahlberechtigtenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- § 19 Bundeswahlordnung (BWO) - Benachrichtigung der WahlberechtigtenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- § 6 Landeswahlordnung (LWO) - Benachrichtigung der WahlberechtigtenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- § 10 Kommunalwahlordnung (KWO) - Benachrichtigung der WahlberechtigtenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
- Weitere Informationen zum ThemaWahlen finden Sie unter wahlen.hessen.deKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Wählen, Europawahl, Landtagswahl, Wahlen, Kommunalwahl, Wahlen, Bundestagswahl