Sonderrufnummern Einrichtung Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“
    99146001153007

    Sonderrufnummer für Zugewanderte und an der Zuwanderung Interessierte – Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Kooperation mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)

    Beschreibung

    Sie möchten nach Deutschland zuwandern oder sind bereits zugewandert? Über die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ erhalten Sie unter der Telefonnummer +49 30 1815 - 1111 eine telefonische Beratung zu den Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten, zu studieren oder eine Ausbildung zu beginnen.

    Die Hotline-Beratung gibt Ihnen auf Deutsch oder auf Englisch Auskunft zu folgenden Themen:

    • Anerkennung Ihrer ausländischen Abschlüsse (Anerkennungsverfahren für Berufs- Studien- und Schulabschlüsse; Angabe der zuständigen Anerkennungsstelle und des entsprechenden deutschen Berufs [Referenzberuf])
    • Einreise und Aufenthalt in Deutschland (Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit; Visum; Aufenthaltstitel; Ehegatten- und Familiennachzug)
    • Spracherwerb (Angebote zum Deutschlernen; Integrationskurse; berufsbezogene Sprachkurse; Deutsch für Kinder und Jugendliche; Angebote zum Deutschlernen im Ausland)
    • Studium und Ausbildung (Voraussetzungen für ein Studium/Ausbildung, Beratungsangebote, Perspektiven für Studienabsolventen/Auszubildende)
    • Arbeit und Beruf (Arbeitssuche; Arbeitsbedingungen; Arbeitsförderung; Arbeitsmarktchancen; Vermittlungsdienstleistungen; Sozialversicherung/Steuern  

    Ansprechpartner

    Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 1815-1111

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2026
    Technisch geändert am 01.02.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Berater und Beraterinnen können Ihnen nur allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen erteilen. Die Entscheidung, ob bei Ihnen persönlich die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums oder Aufenthaltstitels erfüllt sind, trifft immer die zuständige Deutsche Botschaft bzw. die zuständige Ausländerbehörde.

    Eine Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Abschlüssen wird nicht von den Beratern und Beraterinnen der Hotline vorgenommen, sondern von den zuständigen Stellen in den Bundesländern. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Referat 134 am 15.02.2016

    Version

    Technisch erstellt am 31.07.2013
    Technisch geändert am 01.02.2026

    Stichwörter

    Beruf, Familiennachzug, Arbeitssuche, Anerkennung, Jobsuche, Ehegattennachzug, Ausländische Qualifikation, Anerkennungsverfahren, Gleichwertigkeitsprüfung, ausländischer Abschluss, Arbeitsmarkt, Referenzberuf, Spracherwerb, ausländischer Studienabschluss, Make it in Germany, ausländischer Berufsabschluss, Blaue Karte, Berufsqualifikation, Anerkennungsverfahren, ausländischer Abschluss, Gleichwertigkeitsprüfung, Einreise, Aufenthalt, Zuwanderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019