Approbation als Tierarzt Erteilung
    99018011001000

    Approbation (Zulassung) als Tierarzt beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland dauerhaft als Tierarzt oder Tierärztin tätig sein möchten, müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein.

    Zuständigkeit

    An das Regierungspräsidium Gießen

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    (Gebäude B)
    Schanzenfeldstraße 8
    35578 Wetzlar

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: nach Verfügbarkeit
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0641 303-0

    Fax: 0641 303-5430

    E-Mail: AbtV@rpgi.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Die erforderlichen Formulare stehen Ihnen  im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Gießen zum Download zur Verfügung

    Voraussetzungen

    Die Approbation kann erteilt werden, wenn Sie über einen Abschluss eines tiermedizinischen Studiums verfügen. Eine Approbation kann nur erteilt werden, wenn die Ausbildung einem deutschen Hochschulstudium gleichwertig ist. Gegebenenfalls müssen Sie Nach- beziehungsweise Kenntnisprüfungen ablegen.

    Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie

    • sich keines Verhaltens schuldig gemacht haben, das Sie für die Ausübung des tierärztlichen Berufs unwürdig oder unzuverlässig macht,
    • in gesundheitlicher Hinsicht für die Ausübung des Tierarztberufes geeignet sind,
    • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

    Eine in einem der übrigen EU-/EWR-Staaten oder in der Schweiz abgeschlossene tierärztliche Ausbildung ist einer Ausbildung in Deutschland gleichgestellt. Die Gleichwertigkeit der Ausbildung muss nachgewiesen werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Approbation müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie müssen ihn handschriftlich unterzeichnen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Der Antrag muss den Hinweis enthalten, dass Sie die berufliche Tätigkeit in Hessen ausüben wollen.

    Sie werden innerhalb von 4 Wochen darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.

    Nach erfolgter Approbation wird Ihnen eine Approbationsurkunde zugestellt.

    Den Antrag auf Approbation müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie müssen ihn handschriftlich unterzeichnen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Der Antrag muss den Hinweis enthalten, dass Sie die berufliche Tätigkeit in Hessen ausüben wollen. Die dafür notwendigen Formulare stehen Ihnen zum Download zur Verfügung oder Sie erhalten sie bei der zuständigen Stelle.

    Sie werden innerhalb von 4 Wochen darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.

    Nach erfolgter Approbation wird Ihnen eine Approbationsurkunde zugestellt.

    Umfassende Informationen finden Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Gießen – Tierärztliche Approbation

    Bearbeitungsdauer

    Nach Eingang aller angeforderten Unterlagen maximal 4 Monate.

    Kosten

    Ausstellung der Approbation: 150,00 Euro - 350,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 23.07.2013

    Version

    Technisch erstellt am 24.07.2013
    Technisch geändert am 28.04.2025

    Stichwörter

    Anerkennung, Berufsanerkennung, Freiberufler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019