Approbation (Zulassung) als Tierarzt beantragen
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland dauerhaft als Tierarzt oder Tierärztin tätig sein möchten, müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein.
Zuständigkeit
An das Regierungspräsidium Gießen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
(Gebäude B)
Schanzenfeldstraße 8
35578 Wetzlar
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: nach Verfügbarkeit
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Kontakt
Formulare
Die erforderlichen Formulare stehen Ihnen im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Gießen zum Download zur Verfügung
- Formulare zur Tierärztlichen Approbationen (unter Downloads)(Regierungspräsidium Gießen)
Voraussetzungen
Die Approbation kann erteilt werden, wenn Sie über einen Abschluss eines tiermedizinischen Studiums verfügen. Eine Approbation kann nur erteilt werden, wenn die Ausbildung einem deutschen Hochschulstudium gleichwertig ist. Gegebenenfalls müssen Sie Nach- beziehungsweise Kenntnisprüfungen ablegen.
Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie
- sich keines Verhaltens schuldig gemacht haben, das Sie für die Ausübung des tierärztlichen Berufs unwürdig oder unzuverlässig macht,
- in gesundheitlicher Hinsicht für die Ausübung des Tierarztberufes geeignet sind,
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Eine in einem der übrigen EU-/EWR-Staaten oder in der Schweiz abgeschlossene tierärztliche Ausbildung ist einer Ausbildung in Deutschland gleichgestellt. Die Gleichwertigkeit der Ausbildung muss nachgewiesen werden.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Approbation müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie müssen ihn handschriftlich unterzeichnen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Der Antrag muss den Hinweis enthalten, dass Sie die berufliche Tätigkeit in Hessen ausüben wollen.
Sie werden innerhalb von 4 Wochen darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Nach erfolgter Approbation wird Ihnen eine Approbationsurkunde zugestellt.
Den Antrag auf Approbation müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie müssen ihn handschriftlich unterzeichnen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Der Antrag muss den Hinweis enthalten, dass Sie die berufliche Tätigkeit in Hessen ausüben wollen. Die dafür notwendigen Formulare stehen Ihnen zum Download zur Verfügung oder Sie erhalten sie bei der zuständigen Stelle.
Sie werden innerhalb von 4 Wochen darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Nach erfolgter Approbation wird Ihnen eine Approbationsurkunde zugestellt.
Umfassende Informationen finden Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Gießen – Tierärztliche Approbation
- Tierärztliche Approbationsverordnung und Bundestierärzteordnung(Regierungspräsidium Gießen)
Bearbeitungsdauer
Nach Eingang aller angeforderten Unterlagen maximal 4 Monate.
Kosten
Ausstellung der Approbation: 150,00 Euro - 350,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 23.07.2013
Stichwörter
Anerkennung, Berufsanerkennung, Freiberufler