Anmeldung bei der Landeszahnärztekammer
Beschreibung
Zahnärztinnen und Zahnärzte in Hessen müssen sich bei der Landeszahnärztekammer Hessen anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.
Die Landeszahnärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,
- die beruflichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen,
- die zahnärztliche Weiter- und Fortbildung zu regeln und zu fördern,
- die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen und
- für die Qualitätssicherung zu sorgen.
Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") behandeln dürfen, sind zugleich Mitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen.
Zuständigkeit
An die Landeszahnärztekammer Hessen
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie aus dem Meldebogen.
Hinweis: Die Urkunden müssen Sie in Form einer amtlich beglaubigten Kopie vorlegen.
Formulare
Voraussetzungen
Um Kammermitglied der Landeszahnärztekammer in Hessen zu sein, müssen Sie
- eine zahnärztliche Approbation oder
- eine Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde besitzen und
- Ihren Beruf in Hessen ausüben oder - wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht ausüben - Ihren Wohnsitz in Hessen haben.
Rechtsgrundlage(n)
- Meldeordnung der Landeszahnärztekammer Hessen
- § 2 des Gesetzes über die Berufsvertretungen, die Berufsausübung, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Heilberufsgesetz)
Verfahrensablauf
Sie müssen sich bei der Landeszahnärztekammer Hessen schriftlich anmelden. Den erforderlichen Meldebogen erhalten Sie dort. Er kann auch im Internetauftritt der Landeszahnärztekammer heruntergeladen werden
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und den Zahnarztausweis der Landeszahnärztekammer Hessen, sofern dieser beantragt wurde
Fristen
Vor Aufnahme Ihrer Berufstätigkeit oder bei Wohnsitzbegründung in Hessen.
Kosten
- für die Anmeldung: keine
- für die Mitgliedschaft: Kammerbeitrag in unterschiedlicher Höhe (monatlich)
Die Bemessung der Beitragsgrundlage erfolgt nach Beitragsgruppen, die die Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer festsetzt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landeszahnärztekammer Hessen am 09.07.2013
Stichwörter
Berufsanerkennung, Freiberufler, Kammermitgliedschaft, Heilberuf