Luftfahrtveranstaltung: Genehmigung
Wenn Sie eine Luftfahrveranstaltung ausrichten wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
Beschreibung
Luftfahrtveranstaltungen, das sind öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, bedürfen einer Genehmigung.
Hinweis:
Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur unbemannte Luftgeräte und nicht motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.
Zuständigkeit
Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Luftfahrtveranstaltung stattfinden soll (Regierungspräsidium Darmstadt für den Regierungsbezirk Darmstadt und Regierungspräsidium Kassel für die Regierungsbezirke Kassel und Gießen).
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Kassel
Aktuelles
Aufbau und Struktur -
Beschreibung
Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.
An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.
Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.
Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.
Organigramm_RPKS 01_01_2023.pdf (hessen.de)
Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung
In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.
Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.
Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: poststelle@rpks.hessen.de
Internet
Weitere Informationen
Zugang: über Rampe
Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 3 - Ordnung, Jugend und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr F. Schuchhardt (Brandschutz / Feuerwehr)
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag zur Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung
- Einwilligung der oder des Flugplatzbetreibenden (sofern nicht die oder der Veranstaltende zugleich Flugplatzbetreibende oder Flugplatzbetreibender ist) oder bei sonstigen Geländen Nachweis des Benutzungsrechts
- Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
- Karte im Maßstab 1:25000 mit eingezeichneter Lage und Abmessungen des Veranstaltungsgeländes einschließlich Vorführraum und Sicherheitsabstände.
- Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände. In den Plan sind Abmessungen des Veranstaltungsgeländes, Start- und Landeflächen, die Standorte der Rettungskräfte sowie Parkplätze und die Absperrungen einzuzeichnen.
- Angaben zu den beteiligten Luftfahrzeugführenden
- Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Auf Verlangen der Genehmigungsbehörde:
- Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung
- Flugbetriebsanweisung der veranstaltungsleitenden Person
- Kopien der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführenden
- Vereinbarungen des Veranstaltenden mit den Luftfahrenden, Luftfahrtunternehmen, sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und mit den Haftpflicht- und Unfallversicherten
- Nachweise über Zulassungen oder Erklärungen zum CAT-Betrieb, zum gewerblichen spezialisierten Flugbetrieb mit hohem Risiko oder über abgegebene Erklärungen zum spezialisierten Flugbetrieb
- Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes
Formulare
Voraussetzungen
Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Drittschäden abschließen.
Die Luftfahrtveranstaltung darf die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährden.
Rechtsgrundlage(n)
Nachrichten für Luftfahrer 1-1533-19 (Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach § 24 LuftVG - Luftfahrtveranstaltungen)
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Antrag schriftlich oder online zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Regierungspräsidium ein.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in doppelter Ausführung ein.
Kosten
Verwaltungsgebühren werden je nach Aufwand gemäß VI/Nr. 9 der Kostenverordnung der Luftfahrtveranstaltung (LuftkostV) erhoben: Verwaltungsgebühr ab 50.0 EUR bis 10300.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 10.08.2023
Stichwörter
Flugtage, Flugzeug, Luftkampf, Luftverkehrsveranstaltung, Luftfahrschau, Kunst- und Formationsflug, Flugprogramm, Kunstflug, Flugschau