Luftfahrtveranstaltung: Genehmigung
Wenn Sie eine Luftfahrveranstaltung ausrichten wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
Beschreibung
Luftfahrtveranstaltungen, das sind öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, bedürfen einer Genehmigung.
Hinweis:
Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur unbemannte Luftgeräte und nicht motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.
Zuständigkeit
Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Luftfahrtveranstaltung stattfinden soll (Regierungspräsidium Darmstadt für den Regierungsbezirk Darmstadt und Regierungspräsidium Kassel für die Regierungsbezirke Kassel und Gießen).
Ansprechpartner
Für Waldbrunn (Westerwald) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag zur Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung
- Einwilligung der oder des Flugplatzbetreibenden (sofern nicht die oder der Veranstaltende zugleich Flugplatzbetreibende oder Flugplatzbetreibender ist) oder bei sonstigen Geländen Nachweis des Benutzungsrechts
- Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
- Karte im Maßstab 1:25000 mit eingezeichneter Lage und Abmessungen des Veranstaltungsgeländes einschließlich Vorführraum und Sicherheitsabstände.
- Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände. In den Plan sind Abmessungen des Veranstaltungsgeländes, Start- und Landeflächen, die Standorte der Rettungskräfte sowie Parkplätze und die Absperrungen einzuzeichnen.
- Angaben zu den beteiligten Luftfahrzeugführenden
- Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Auf Verlangen der Genehmigungsbehörde:
- Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung
- Flugbetriebsanweisung der veranstaltungsleitenden Person
- Kopien der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführenden
- Vereinbarungen des Veranstaltenden mit den Luftfahrenden, Luftfahrtunternehmen, sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und mit den Haftpflicht- und Unfallversicherten
- Nachweise über Zulassungen oder Erklärungen zum CAT-Betrieb, zum gewerblichen spezialisierten Flugbetrieb mit hohem Risiko oder über abgegebene Erklärungen zum spezialisierten Flugbetrieb
- Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes
Formulare
Voraussetzungen
Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Drittschäden abschließen.
Die Luftfahrtveranstaltung darf die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährden.
Rechtsgrundlage(n)
Nachrichten für Luftfahrer 1-1533-19 (Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach § 24 LuftVG - Luftfahrtveranstaltungen)
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Antrag schriftlich oder online zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Regierungspräsidium ein.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in doppelter Ausführung ein.
Kosten
Verwaltungsgebühren werden je nach Aufwand gemäß VI/Nr. 9 der Kostenverordnung der Luftfahrtveranstaltung (LuftkostV) erhoben: Verwaltungsgebühr ab 50.0 EUR bis 10300.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 10.08.2023
Stichwörter
Flugtage, Flugzeug, Luftkampf, Luftverkehrsveranstaltung, Luftfahrschau, Kunst- und Formationsflug, Flugprogramm, Kunstflug, Flugschau