Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung Erteilung
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    Luftfahrtveranstaltung: Genehmigung

    Wenn Sie eine Luftfahrveranstaltung ausrichten wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Luftfahrtveranstaltungen, das sind öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, bedürfen einer Genehmigung.

    Hinweis:
    Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur unbemannte Luftgeräte und nicht motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.

    Zuständigkeit

    Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Luftfahrtveranstaltung stattfinden soll (Regierungspräsidium Darmstadt für den Regierungsbezirk Darmstadt und Regierungspräsidium Kassel für die Regierungsbezirke Kassel und Gießen).

    Ansprechpartner

    Für Rabenau (Landkreis Gießen, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Drittschäden abschließen.

    Die Luftfahrtveranstaltung darf die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Nachrichten für Luftfahrer 1-1533-19 (Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach § 24 LuftVG - Luftfahrtveranstaltungen)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den Antrag schriftlich oder online zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Regierungspräsidium ein.

    Kosten

    Verwaltungsgebühren werden je nach Aufwand gemäß VI/Nr. 9 der Kostenverordnung der Luftfahrtveranstaltung (LuftkostV) erhoben: Verwaltungsgebühr ab 50,00 EUR bis 10.300,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 10.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2013
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Flugzeug, Luftfahrschau, Flugschau, Kunst- und Formationsflug, Kunstflug, Luftkampf, Flugprogramm, Flugtage, Luftverkehrsveranstaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019