Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung Erteilung

    Luftfahrtveranstaltung: Genehmigung

    Wenn Sie eine Luftfahrveranstaltung ausrichten wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Luftfahrtveranstaltungen, das sind öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, bedürfen einer Genehmigung.

    Hinweis:
    Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur unbemannte Luftgeräte und nicht motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.

    Zuständigkeit

    Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Luftfahrtveranstaltung stattfinden soll (Regierungspräsidium Darmstadt für den Regierungsbezirk Darmstadt und Regierungspräsidium Kassel für die Regierungsbezirke Kassel und Gießen).

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Öffnungszeiten

    Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr

    Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-3100(Service-Telefon)

    Telefax: +49 611 327648701(Güterkraftverkehr)

    Telefax: +49 611 327642222(Luftverkehr)

    Telefax: +49 611 327648702(Lärmaktionsplanung)

    Telefax: +49 611 327642223(Schallschutz)

    E-Mail: gueterkraftverkehr@rpda.hessen.de

    E-Mail: luftverkehr@rpda.hessen.de

    E-Mail: lap@rpda.hessen.de(Lärmaktionsplanung)

    E-Mail: schallschutzprogramm@rpda.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefüllter Antrag zur Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung
    • Einwilligung der oder des Flugplatzbetreibenden (sofern nicht die oder der Veranstaltende zugleich Flugplatzbetreibende oder Flugplatzbetreibender ist) oder bei sonstigen Geländen Nachweis des Benutzungsrechts
    • Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
    • Karte im Maßstab 1:25000 mit eingezeichneter Lage und Abmessungen des Veranstaltungsgeländes einschließlich Vorführraum und Sicherheitsabstände.
    • Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände. In den Plan sind Abmessungen des Veranstaltungsgeländes, Start- und Landeflächen, die Standorte der Rettungskräfte sowie Parkplätze und die Absperrungen einzuzeichnen.
    • Angaben zu den beteiligten Luftfahrzeugführenden
    • Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
    • Auf Verlangen der Genehmigungsbehörde: 
      • Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung
      • Flugbetriebsanweisung der veranstaltungsleitenden Person
      • Kopien der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführenden
      • Vereinbarungen des Veranstaltenden mit den Luftfahrenden, Luftfahrtunternehmen, sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und mit den Haftpflicht- und Unfallversicherten
      • Nachweise über Zulassungen oder Erklärungen zum CAT-Betrieb, zum gewerblichen spezialisierten Flugbetrieb mit hohem Risiko oder über abgegebene Erklärungen zum spezialisierten Flugbetrieb
      • Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes

    Formulare

    Voraussetzungen

    Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Drittschäden abschließen.

    Die Luftfahrtveranstaltung darf die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Nachrichten für Luftfahrer 1-1533-19 (Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach § 24 LuftVG - Luftfahrtveranstaltungen)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den Antrag schriftlich oder online zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Regierungspräsidium ein.

    Fristen

    Reichen Sie Ihren Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in doppelter Ausführung ein.

    Kosten

    Verwaltungsgebühren werden je nach Aufwand gemäß VI/Nr. 9 der Kostenverordnung der Luftfahrtveranstaltung (LuftkostV) erhoben: Verwaltungsgebühr ab 50.00 EUR bis 10300.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 10.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Flugtage, Flugzeug, Kunstflug, Flugprogramm, Luftkampf, Luftverkehrsveranstaltung, Flugschau, Luftfahrschau, Kunst- und Formationsflug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English