Rechtsdienstleistungsregister Einsicht gewähren

    Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register. Darin werden Personen registriert, denen

    • Inkassodienstleistungen,
    • Rentenberatung oder
    • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.

    Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

    • Suche nach Rechtsdienstleistern (z.B. in Ihrer Wohnortnähe)
    • Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
    • Feststellung, welchen Personen, die grundsätzlich ohne Registrierung Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, die Erbringung untersagt ist

    Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.

    Zuständigkeit

    das Rechtsdienstleistungsregister unter www.rechtdienstleistungsregister.de

    Ansprechpartner

    Oberlandesgericht Frankfurt am Main

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeil 42

    60313 Frankfurt am Main

    ((Gerichtsgebäude D))

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: - Do: 07:30 - 16:30 Uhr
    Freitag: 07:30 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Gehbehinderten Personen stehen an den Zugängen Rampen und im Gebäude Aufzüge zur Verfügung. Gegebenenfalls hilft Ihnen der Pförtner weiter.

    Stichwörter

    OLG

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeil 42

    60313 Frankfurt am Main

    ((Gerichtsgebäude D))

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: - Do: 07:30 - 16:30 Uhr
    Freitag: 07:30 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Gehbehinderten Personen stehen an den Zugängen Rampen und im Gebäude Aufzüge zur Verfügung. Gegebenenfalls hilft Ihnen der Pförtner weiter.

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 02.12.2019

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Register, Registereinsicht, Rechtsberatung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de