Chancengleichheit und Gender Mainstreaming
Beschreibung
Gleichstellungspolitik ist eines der zentralen gesellschaftspolitischen Handlungsfelder. Die Entwicklung des Landes sowie der Zusammenhang der Gesellschaft hängen auch davon ab, ob die tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern hergestellt und die Ursachen für die noch bestehenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern, trotz weitgehender rechtlicher Gleichstellung, behoben werden.
Die Chancengleichheitspolitik der Hessischen Landesregierung basiert auf dem Grundgesetz, der Hessischen Verfassung, dem Vertrag von Lissabon, der die Chancengleichheit als durchgängiges Leitprinzip rechtsverbindlich festgeschrieben hat, sowie auf dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz.
Die Herstellung der Chancengleichheit von Frauen und Männern durch das Prinzip des Gender Mainstreaming erfolgt durch die „systematische Einbeziehung der jeweiligen Situation, der Prioritäten und der Bedürfnisse von Frauen und Männern in alle Politikfeldern, wobei mit Blick auf die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sämtliche allgemeinen politischen Konzepte und Maßnahmen an diesem Ziel ausgerichtet werden und bereits in der Planungsphase wie auch bei der Durchführung, Begleitung und Bewertung der betreffenden Maßnahmen deren Auswirkungen auf Frauen und Männer berücksichtigt werden.“ (Mitteilung der Kommission KOM(96) 67 endg. Vom 21.02.1996)
Die Landesregierung kooperiert in der Gleichstellungspolitik mit den zuständigen Stellen in den Dienststellen des Landes, der Kommunen und des Bundes ebenso wie mit den zahlreichen Frauenverbänden und dem Landesfrauenrat, weiteren Verbänden und den Sozialpartnern sowie den Hochschulen.
Zuständigkeit
Zum einen an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.
Zum anderen stehen Ihnen für Fragen zur Gleichberechtigung die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (FGB) Ihres Amtes nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) sowie die Gleichstellungsbeauftragte (GB), Frauenbeauftragte (FB) oder das kommunale Frauenbüro Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihres Kreises zur Verfügung
Ansprechpartner
Gemeinde Erzhausen - Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte/r
Beschreibung
Aufgabengebiet:
Das Frauenbüro arbeitet als Interessenvertretung für Frauen innerhalb und außerhalb der Gemeindeverwaltung. Diese Arbeit wird in Einklang mit dem Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 2) geleistet damit die dort getroffene Aussage "Männer und Frauen sind gleichberechtigt..." tatsächliche gesellschaftliche Realität wird.
Was bedeutet das konkret für den externen Bereich?
- Unterstützung von Frauen die sich in Situationen befinden in denen sie Rat und Hilfe benötigen. Jede Frau und jedes Mädchen kann sich mit ihrer individuellen Frage- oder Problemstellung an das Frauenbüro wenden. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Termine nach telefonischer Vereinbarung.
- Vermittlung von Fachberatungsstellen
- Durchführung von Informationsveranstaltungen, Tagungen und Ausstellungen um die Öffentlichkeit und das Fachpersonal zu sensibilisieren
- Herstellen von Öffentlichkeit für frauenpolitische Themen
- Herausgabe von Broschüren und Informationsmaterial
- Vermittlung von kompetenter Beratung für Frauen die nach einer Phase der Erwerbsunterbrechung ins Berufsleben zurückkehren möchten
- Initiierung von Angeboten für Frauen
Welche Arbeit leistet das Frauenbüro im internen Bereich?
Im internen Bereich sind wir an personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen der Verwaltung, wie zum Bsp. bei Neueinstellungen oder Beförderungen beteiligt.
Die Erarbeitung eines Frauenförderplans gehört ebenso zu unseren Aufgaben wie die Organisation und Durchführung von Fortbildungen für die weiblichen Angestellten der Gemeinde Erzhausen.
Adresse
Postanschrift
Rodenseestraße 3
Postfach
64390 Erzhausen
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06150 9767-21
E-Mail: frauenbeauftragte@erzhausen.de
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.10.2016
Stichwörter
Gleichstellungsamt, Chancengleichheit, Frauen, Frauenbeauftragte, Gleichstellungsstelle, Gender Mainstreaming, Gleichstellung von Frau und Mann, Gleichberechtigung, Gleichstellung, Gleichstellungsbeauftragte