Chancengleichheit und Gender Mainstreaming
Beschreibung
Gleichstellungspolitik ist eines der zentralen gesellschaftspolitischen Handlungsfelder. Die Entwicklung des Landes sowie der Zusammenhang der Gesellschaft hängen auch davon ab, ob die tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern hergestellt und die Ursachen für die noch bestehenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern, trotz weitgehender rechtlicher Gleichstellung, behoben werden.
Die Chancengleichheitspolitik der Hessischen Landesregierung basiert auf dem Grundgesetz, der Hessischen Verfassung, dem Vertrag von Lissabon, der die Chancengleichheit als durchgängiges Leitprinzip rechtsverbindlich festgeschrieben hat, sowie auf dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz.
Die Herstellung der Chancengleichheit von Frauen und Männern durch das Prinzip des Gender Mainstreaming erfolgt durch die „systematische Einbeziehung der jeweiligen Situation, der Prioritäten und der Bedürfnisse von Frauen und Männern in alle Politikfeldern, wobei mit Blick auf die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sämtliche allgemeinen politischen Konzepte und Maßnahmen an diesem Ziel ausgerichtet werden und bereits in der Planungsphase wie auch bei der Durchführung, Begleitung und Bewertung der betreffenden Maßnahmen deren Auswirkungen auf Frauen und Männer berücksichtigt werden.“ (Mitteilung der Kommission KOM(96) 67 endg. Vom 21.02.1996)
Die Landesregierung kooperiert in der Gleichstellungspolitik mit den zuständigen Stellen in den Dienststellen des Landes, der Kommunen und des Bundes ebenso wie mit den zahlreichen Frauenverbänden und dem Landesfrauenrat, weiteren Verbänden und den Sozialpartnern sowie den Hochschulen.
Zuständigkeit
Zum einen an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.
Zum anderen stehen Ihnen für Fragen zur Gleichberechtigung die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (FGB) Ihres Amtes nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) sowie die Gleichstellungsbeauftragte (GB), Frauenbeauftragte (FB) oder das kommunale Frauenbüro Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihres Kreises zur Verfügung
Ansprechpartner
Stadt Viernheim - Gleichstellungsbeauftragte
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Neuen Markt
Anzahl der Stellplätze: 110
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Rathausstraße / Fußgängerzone
Linien:- Bus: Linie Linie 612
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie unter www.viernheim.de
Telefonisch ist das Bürgerbüro unter der Hotline 115 (ohne Vorwahl) zu erreichen.
PERSÖNLICHE VORSPRACHE NUR NACH TERMIN MÖGLICH.
Termine für das Bürgerbüro bitte unter Online Terminvereinbarung.
Zentrale Rufnummern:
Bürgerbüro:115 (ohne Vorwahl)
Zentrale:+49 6204 988-0
Standesamt:+49 6204 988-333
Ordnungsamt:+49 6204 988-444
Volkshochschule:+49 6204 988-400
Musikschule:+49 6204 988-403
Bürgerkommune:+49 6204 988-412
Weitere Informationen unter: Kontakt & Öffnungszeiten | www.viernheim.de
Kontakt
Telefon: 06204 988364
E-Mail: BHerbold@viernheim.de
Internet
Kreisverwaltung Bergstraße - Büro für Frauen und Gleichstellung
Adresse
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06252 15-5990
E-Mail: frauenbuero@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Frau Nicole Schmitt
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
E-Mail: frauenbuero@kreis-bergstrasse.de
Frau Alexandra Schmitt
Postanschrift
Gräffstr. 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.10.2016
Stichwörter
Gender Mainstreaming, Gleichstellungsamt, Gleichstellungsstelle, Gleichstellung, Gleichberechtigung, Frauenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte, Gleichstellung von Frau und Mann, Chancengleichheit, Frauen