Chancengleichheit und Gender Mainstreaming
Beschreibung
Gleichstellungspolitik ist eines der zentralen gesellschaftspolitischen Handlungsfelder. Die Entwicklung des Landes sowie der Zusammenhang der Gesellschaft hängen auch davon ab, ob die tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern hergestellt und die Ursachen für die noch bestehenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern, trotz weitgehender rechtlicher Gleichstellung, behoben werden.
Die Chancengleichheitspolitik der Hessischen Landesregierung basiert auf dem Grundgesetz, der Hessischen Verfassung, dem Vertrag von Lissabon, der die Chancengleichheit als durchgängiges Leitprinzip rechtsverbindlich festgeschrieben hat, sowie auf dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz.
Die Herstellung der Chancengleichheit von Frauen und Männern durch das Prinzip des Gender Mainstreaming erfolgt durch die „systematische Einbeziehung der jeweiligen Situation, der Prioritäten und der Bedürfnisse von Frauen und Männern in alle Politikfeldern, wobei mit Blick auf die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sämtliche allgemeinen politischen Konzepte und Maßnahmen an diesem Ziel ausgerichtet werden und bereits in der Planungsphase wie auch bei der Durchführung, Begleitung und Bewertung der betreffenden Maßnahmen deren Auswirkungen auf Frauen und Männer berücksichtigt werden.“ (Mitteilung der Kommission KOM(96) 67 endg. Vom 21.02.1996)
Die Landesregierung kooperiert in der Gleichstellungspolitik mit den zuständigen Stellen in den Dienststellen des Landes, der Kommunen und des Bundes ebenso wie mit den zahlreichen Frauenverbänden und dem Landesfrauenrat, weiteren Verbänden und den Sozialpartnern sowie den Hochschulen.
Zuständigkeit
Zum einen an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.
Zum anderen stehen Ihnen für Fragen zur Gleichberechtigung die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (FGB) Ihres Amtes nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) sowie die Gleichstellungsbeauftragte (GB), Frauenbeauftragte (FB) oder das kommunale Frauenbüro Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihres Kreises zur Verfügung
Ansprechpartner
Frauenbüro
Aktuelles
Das Offenbacher Frauenbüro arbeitet seit 1988 auf Beschluss des Stadtparlamentes. Die Arbeit wird flankiert durch dessen Beschlüsse wie zum Beispiel Projektbeschlüsse zur Gleichstellung am Arbeitsmarkt, zum Schutz vor Gewalt, den Beitritt der Stadt Offenbach zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene und Frauenförder- und Gleichstellungspläne für die Umsetzung in der Verwaltung.
Beschreibung
Im Frauenbüro der Stadt Offenbach finden Sie Unterstützung in allen Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann, sei es als Einwohnerin oder Einwohner (Zuständigkeit der Kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach HGO), Beschäftigte der Kernverwaltung innerhalb der Stadtverwaltung Offenbach (Zuständigkeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nach HGlG) oder als Beschäftigte des Eigenbetriebes Kindertagesstätten und der Berufsfeuerwehr Offenbach (Zuständigkeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nach HGlG). Gesetzlich haben Männer und Frauen in der Bundesrepublik die gleichen Rechte, für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung auf kommunaler Ebene einschließlich des öffentlichen Dienstes arbeiten Frauenbüros. Das Offenbacher Frauenbüro als Referat im Dezernat des Oberbürgermeisters nimmt Stellung zu Vorlagen des Magistrates, arbeitet beratend in städtischen Gremien und unterstützt Institutionen, Vereine und Verbände, Frauengruppen sowie Bürgerinnen und Bürger und Beschäftigte.
Weitere Infos finden Sie auf unserer Themenseite: Frauen, Mädchen und Gleichstellung
Hilfe bei Gewaltsituationen: Häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt
Infos zur Vereinbarkeit: Beruf, Familie und Pflege
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
63061 Offenbach am Main
(Stadtverwaltung Offenbach)
Öffnungszeiten
Sprechstunde nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: 069 80652010
E-Mail: frauenbuero@offenbach.de
Internet
Stichwörter
Häusliche und sexuelle Gewalt, Gleichberechtigung, Mädchenpolitik, frauenspezifische Angebote, Sophie von La Roche Preis, Vergewaltigung, Hilfetelefon bei Vergewaltigung, Gewaltbroschüre, EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Offenbach, Vereinbarkeit Beruf, Familie und Pflege, Uff-Auszeichnung familienfreundliche Unternehmen in Offenbach, Umsetzung der Istanbul Konvention, Koordinierungsstelle Istanbul Konvention
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.10.2016
Stichwörter
Gender Mainstreaming, Gleichstellungsamt, Gleichstellungsstelle, Gleichstellung, Gleichberechtigung, Frauenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte, Gleichstellung von Frau und Mann, Chancengleichheit, Frauen