Rechtliche und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern Förderung

    Chancengleichheit und Gender Mainstreaming

    Beschreibung

    Gleichstellungspolitik ist eines der zentralen gesellschaftspolitischen Handlungsfelder. Die Entwicklung des Landes sowie der Zusammenhang der Gesellschaft hängen auch davon ab, ob die tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern hergestellt und die Ursachen für die noch bestehenden Ungleichheiten  zwischen Frauen und Männern, trotz weitgehender rechtlicher Gleichstellung, behoben werden.

    Die Chancengleichheitspolitik der Hessischen Landesregierung basiert auf dem Grundgesetz, der Hessischen Verfassung, dem Vertrag von Lissabon, der die Chancengleichheit als durchgängiges Leitprinzip rechtsverbindlich festgeschrieben hat, sowie auf dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz.

    Die Herstellung der Chancengleichheit von Frauen und Männern durch das Prinzip des Gender Mainstreaming  erfolgt durch die "systematische Einbeziehung der jeweiligen Situation, der Prioritäten und der Bedürfnisse von Frauen und Männern in alle Politikfeldern, wobei mit Blick auf die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sämtliche allgemeinen politischen Konzepte und Maßnahmen an diesem Ziel ausgerichtet werden und bereits in der Planungsphase wie auch bei der Durchführung, Begleitung und Bewertung der betreffenden Maßnahmen deren Auswirkungen auf Frauen und Männer berücksichtigt werden." (Mitteilung der Kommission KOM(96) 67 endg. Vom 21.02.1996)

    Die Landesregierung kooperiert in der Gleichstellungspolitik mit den zuständigen Stellen in den Dienststellen des Landes, der Kommunen und des Bundes ebenso wie mit den zahlreichen Frauenverbänden und dem Landesfrauenrat, weiteren Verbänden und den Sozialpartnern sowie den Hochschulen.

    Hinweise für Offenbach am Main: Chancengleichheit und Gender Mainstreaming

    Zuständigkeit

    Zum einen an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.

    Zum anderen stehen Ihnen für Fragen zur Gleichberechtigung die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (FGB) Ihres Amtes nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) sowie die Gleichstellungsbeauftragte (GB), Frauenbeauftragte (FB) oder das kommunale Frauenbüro Ihrer Gemeinde beziehungsweise  Ihres Kreises  zur Verfügung

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Frauenbüro

    Aktuelles

    Das Offenbacher Frauenbüro arbeitet seit 1988 auf Beschluss des Stadtparlamentes. Die Arbeit wird flankiert durch dessen Beschlüsse wie zum Beispiel Projektbeschlüsse zur Gleichstellung am Arbeitsmarkt, zum Schutz vor Gewalt, den Beitritt der Stadt Offenbach zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene und Frauenförder- und Gleichstellungspläne für die Umsetzung in der Verwaltung.

    Beschreibung

    Im Frauenbüro der Stadt Offenbach finden Sie Unterstützung in allen Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann, sei es als Einwohnerin oder Einwohner (Zuständigkeit der Kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach HGO), Beschäftigte der Kernverwaltung innerhalb der Stadtverwaltung Offenbach (Zuständigkeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nach HGlG) oder als Beschäftigte des Eigenbetriebes Kindertagesstätten und der Berufsfeuerwehr Offenbach (Zuständigkeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nach HGlG). Gesetzlich haben Männer und Frauen in der Bundesrepublik die gleichen Rechte, für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung auf kommunaler Ebene einschließlich des öffentlichen Dienstes arbeiten Frauenbüros. Das Offenbacher Frauenbüro als Referat im Dezernat des Oberbürgermeisters nimmt Stellung zu Vorlagen des Magistrates, arbeitet beratend in städtischen Gremien und unterstützt Institutionen, Vereine und Verbände, Frauengruppen sowie Bürgerinnen und Bürger und Beschäftigte.

    Weitere Infos finden Sie auf unserer Themenseite: Frauen, Mädchen und Gleichstellung 

    Hilfe bei Gewaltsituationen: Häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt

    Infos zur Vereinbarkeit: Beruf, Familie und Pflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 100

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111
    Postanschrift

    63061 Offenbach am Main

    Öffnungszeiten

    Sprechstunde nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Gleichstellung von Frau und Mann, Frauenbeauftragte, Gleichstellungsstelle, Gleichberechtigung, Gender Mainstreaming, Gleichstellungsamt, Chancengleichheit, Gleichstellungsbeauftragte, Frauen, Gleichstellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English