Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Eintragung
    99019033060000

    Eintragung einer neuen Ausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG

    Jeder Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufes nach BBiG ist in das Berufsausbildungsverzeichnis einzutragen.

    Beschreibung

    Für Ausbildende, deren geplanter Ausbildungsberuf durch das Berufsbildungsgesetz geregelt ist, ist der Antrag auf Eintragung jedes abgeschlossenen Ausbildungsvertrages in das Berufsausbildungsverzeichnis verpflichtend. Auch die Löschung und Änderung der Eintragung sind formell mitzuteilen bzw. zu beantragen.

     Ihr Vorteil daraus:

    • Vertrag und Ausbildungsplan werden nach der aktuellen Rechtslage (Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsordnung, ggfs. Richtlinien) überprüft;
    • Weitere vereinbarte Rechte und Pflichten (z. B. Tarifrecht, Schutzrechte) werden betrachtet und Mängel angezeigt;
    • Der Ausbildungsplan wird gemäß den Mindestanforderungen aus der Ausbildungsordnung bewertet, somit können Mängel bereits vor Durchführung überarbeitet werden;
    • Mit dem Eintrag wird bereits eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung erfüllt;
    • Die Bescheinigung des Eintrages wird im Rahmen eventueller Ausbildungsförderungen verlangt.
       

    Online-Dienst

    Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

    ID: L100001_424911618

    Beschreibung

    Jeder Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufes nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist in das Berufsausbildungsverzeichnis einzutragen. Mit diesem Antrag kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach und mit dem Eintrag erhalten Sie die rechtliche sowie inhaltliche Richtigkeit der geplanten Ausbildung bescheinigt. Sie müssen die Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis beantragen, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis nach den Regelungen des BBiG handelt, z. B. die Ausbildung zur/zum „Verwaltungsfachangestellten“ oder zur/zum „Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste“. Das RP Gießen als zuständige Stelle prüft die nach dem BBiG relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.

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    Version

    Technisch erstellt am 04.06.2025

    Technisch geändert am 04.06.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die "Zuständige Stelle nach BBiG" im Regierungspräsidium Gießen.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)

    Adresse

    Hausanschrift

    (Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7

    35390 Gießen

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    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Hausanschrift

    (Besucheradresse)

    Liebigstraße 14 - 16

    35390 Gießen

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 641 303-0(Zentrale)

    E-Mail: zustaendigestelle@rpgi.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des abgeschlossenen Ausbildungsvertrages
    • Individueller Ausbildungsplan
    • Gegebenenfalls Bescheinigung der ärztlichen Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (bei Minderjährigen)

    Voraussetzungen

    Sie müssen die Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis beantragen, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis nach den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes handelt, z. B. die Ausbildung zum/zur „Verwaltungsfachangestellten“ oder „zur/zum „Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste“.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Der Antrag für die Eintragung, Löschung oder Änderung kann schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

    Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsbehörde hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung überprüft.

    Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.

    Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Bescheid, ob die Eintragung / Löschung / Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
     

    Fristen

    Antrag ist unmittelbar nach Vertragsabschluss zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen (In Stoßzeiten (z. B. in Prüfungszeiten oder vor Ferien) kann sich diese Zeitspanne erhöhen.)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 05.06.2013

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Änderung, Löschung, Ausbildung, Berufsausbildungsverzeichnis, Berufsbildungsgesetz, Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, Registrierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019