Umschulung wegen Berufskrankheit
Beschreibung
Sie leiden an einer Berufskrankheit und möchten oder können nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten? Wenn Sie erwerbsfähig sind, finanziert die Unfallversicherung unter Umständen eine Umschulung in einen anderen Beruf.
Hinweis: Möglich sind auch andere Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen). Das Ziel der Maßnahmen ist vorrangig die Wiedereingliederung in das Berufsleben.
Umschulungen finden meist in Berufsförderungswerken statt. Für die Dauer der Umschulung erhalten Sie ein Übergangsgeld. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie auch eine Rente erhalten.
Je nachdem, von welchem Beruf aus Sie sich in welchen umschulen lassen, kann die Umschulung unterschiedlich lange dauern.
Zuständigkeit
An die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese sind
- die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie
- die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Ansprechpartner für die berufliche Rehabilitation bei Berufskrankheiten ist der Berufshelfer/die Berufshelferin. Berufshelfer, auch Reha-Manager/Reha-Managerin genannt, sind medizinisch und berufskundlich ausgebildete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, die für jeden Einzelnen die besten Rehabilitationsmaßnahmen zu finden versuchen und Sie beim beruflichen Wiedereinstieg unterstützen.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Fragen Sie Ihre Berufshelferin/Reha-Managerin oder Ihren Berufshelfer/Reha-Manager, welche Dokumente Sie benötigen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Ihre Krankheit wurde als Berufskrankheit* festgestellt.
- Durch die Krankheit drohen Sie erwerbsunfähig zu werden, falls Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an Ihre Berufshelferin/Reha-Managerin oder Ihren Berufshelfer/Reha-Manager bei Ihrem Unfallversicherungsträger. Diese informieren Sie über das weitere Verfahren.
Sie können auch einschätzen,
- wie groß Ihre Chancen auf eine Umschulung sind und
- ob in Ihrem Fall andere Rehabilitationsmaßnahmen sinnvoller wären.
Die Berufshelferinnen/Reha-Managerinnen und Berufshelfer/Reha-Manager erarbeiten je nach Einzelfall einen Rehabilitationsplan. Bewilligt der Unfallversicherungsträger Ihre Umschulung, handeln sie die Einzelheiten mit den Berufsförderungswerken und anderen für eine Umschulung geeigneten Einrichtungen aus.
Kosten
keine
Die Kosten für die Kurse und für die Unterbringung in einem Berufsförderungswerk bekommen Sie ersetzt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 28.05.2013
Stichwörter
Reha, Berufsgenossenschaft, Gesundheitswesen, Berufsförderungswerk, Unfallversicherung, Reha-Managerinnen, Reha-Manager, Umschulung, Berufskrankheit, Rehabilitation, Notlagen, Berufshelfer, Übergangsleistung