Anzeige Umschulung nach BBiG Entgegennahme

    Umschulung wegen Berufskrankheit

    Beschreibung

    Sie leiden an einer Berufskrankheit und möchten oder können nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten? Wenn Sie erwerbsfähig sind, finanziert die Unfallversicherung unter Umständen eine Umschulung in einen anderen Beruf.

    Hinweis: Möglich sind auch andere Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen). Das Ziel der Maßnahmen ist vorrangig die Wiedereingliederung in das Berufsleben.

    Umschulungen finden meist in Berufsförderungswerken statt. Für die Dauer der Umschulung erhalten Sie ein Übergangsgeld. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie auch eine Rente erhalten.

    Je nachdem, von welchem Beruf aus Sie sich in welchen umschulen lassen, kann die Umschulung unterschiedlich lange dauern.

    Zuständigkeit

    An die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese sind

    • die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie
    • die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

    Ansprechpartner für die berufliche Rehabilitation bei Berufskrankheiten ist der Berufshelfer/die Berufshelferin. Berufshelfer, auch Reha-Manager/Reha-Managerin genannt, sind medizinisch und berufskundlich ausgebildete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, die für jeden Einzelnen die besten Rehabilitationsmaßnahmen zu finden versuchen und Sie beim beruflichen Wiedereinstieg unterstützen.

    Ansprechpartner

    Unfallkasse Hessen

    Kontakt

    Fax: 069 29972-133

    Telefon Festnetz: 069 29972-440

    E-Mail: ukh@ukh.de

    Internet

    Stichwörter

    Unfallversicherung Unfallkasse Unfall

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Fragen Sie Ihre Berufshelferin/Reha-Managerin oder Ihren Berufshelfer/Reha-Manager, welche Dokumente Sie benötigen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen sind:

    • Ihre Krankheit wurde als Berufskrankheit* festgestellt.
    • Durch die Krankheit drohen Sie erwerbsunfähig zu werden, falls Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an Ihre Berufshelferin/Reha-Managerin oder Ihren Berufshelfer/Reha-Manager bei Ihrem Unfallversicherungsträger. Diese informieren Sie über das weitere Verfahren.

    Sie können auch einschätzen,

    • wie groß Ihre Chancen auf eine Umschulung sind und
    • ob in Ihrem Fall andere Rehabilitationsmaßnahmen sinnvoller wären.

    Die Berufshelferinnen/Reha-Managerinnen und Berufshelfer/Reha-Manager erarbeiten je nach Einzelfall einen Rehabilitationsplan. Bewilligt der Unfallversicherungsträger Ihre Umschulung, handeln sie die Einzelheiten mit den Berufsförderungswerken und anderen für eine Umschulung geeigneten Einrichtungen aus.

    Kosten

    keine

    Die Kosten für die Kurse und für die Unterbringung in einem Berufsförderungswerk bekommen Sie ersetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 28.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Reha, Berufsgenossenschaft, Gesundheitswesen, Berufsförderungswerk, Unfallversicherung, Reha-Managerinnen, Reha-Manager, Umschulung, Berufskrankheit, Rehabilitation, Notlagen, Berufshelfer, Übergangsleistung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de