Bewerbung für das Deutschlandstipendium
Beschreibung
Seit dem Sommersemester 2011 können sich Studierende aller Nationalitäten für ein Deutschlandstipendium bewerben. Dabei sollen begabte und leistungsstarke Studienbewerberinnen und Studienbewerber aber auch Studierende in fortgeschrittenen Semestern gefördert werden. Neben schulischen Leistungen sollen sowohl soziales und gesellschaftliches Engagement als auch besondere persönliche Leistungen berücksichtigt werden. Das Stipendium wird unabhängig von anderen Leistungen, wie beispielsweise dem BAföG oder dem Einkommen der Eltern, gezahlt. Im Gegensatz zu anderen Leistungen, braucht das Stipendium nicht zurückgezahlt werden. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden monatlich mit einem Beitrag in Höhe von 300,00 Euro unterstützt.
Derzeit können deutschlandweit 1 Prozent der Studierenden ein Stipendium erhalten. In den nächsten Jahren soll sich dieser Anteil in Deutschland schrittweise auf 8 Prozent erhöhen, dies wären bis zu 160.000 Stipendien.
Finanziert wird das Stipendium zu gleichen Teilen aus Mitteln des Bundes und privater Förderer, insbesondere aus der Wirtschaft. Ziel ist es, eine neue Stipendien- und Förderungskultur in Deutschland zu etablieren.
Mehr zu diesem Thema: siehe im Internetauftritt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung "Deutschlandstipendium"
- Deutschlandstipendium(Bundesministerium für Bildung und Forschung)
Zuständigkeit
An die die Hochschule oder staatlich anerkannte Ausbildungsstätte, an der Sie immatrikuliert sind oder sich für ein Studium beworben haben – sofern diese das Deutschlandstipendium anbietet.
- Wir machen mit - welche Hochschulen das Deutschlandstipendium anbieten(Bundesministerium für Bildung und Forschung)
Voraussetzungen
Die Förderung richtet sich an Studentinnen und Studenten sowie an Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die herausragende Leistungen in ihrer Ausbildung und in ihrem sozialen Engagement erkennen lassen. Dabei werden unter anderem berücksichtigt:
- Ihre Noten aus der Hochschulreife oder bereits erbrachte Leistungen in Ihrem Studium
- Ihr Engagement in Verein, Politik oder Kirche
- Ihr privates Umfeld, wie besondere biografische Hindernisse, die Erziehung Ihrer eigenen Kinder oder die Pflege von Angehörigen sowie Ihre Mitarbeit im elterlichen Betrieb
Bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums zählen nicht nur Ihre schulischen Leistungen, Ihre gesamte Persönlichkeit soll hier mit einbezogen werden!
Wenn Sie bisher keine materielle Förderung eines Begabtenförderungswerkes erhalten, die über 30,00 Euro pro Monat liegt, können Sie sich für das Deutschlandstipendium bewerben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Auswahlkommission Ihrer Hochschule beziehungsweise Ihrer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte. Diese setzt sich aus Mitarbeitern der Hochschule selbst und – falls von der Hochschule vorgesehen – Förderern des Stipendiums aus der Privatwirtschaft zusammen.
Wird das Stipendium bewilligt, erhalten Sie die Förderung über 2 Semester. Danach prüft die Hochschule erneut, ob die Voraussetzungen für das Stipendium noch erfüllt sind und das Stipendium verlängert werden kann – im Idealfall bis zum Ende der Regelstudienzeit. Einen Rechtsanspruch auf ein Stipendium oder dessen Fortzahlung gibt es jedoch nicht.
Fristen
Informationen über den Bewerbungszeitraum finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Hochschule beziehungsweise Ihrer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonstiges
Die Studienmittel werden je zur Hälfte vom Bund und von privaten Spendern erbracht. Unternehmen, Stiftungen, Alumni oder auch Privatpersonen, die sich über eine Hochschule an der Förderung junger Talente beteiligen, können sich auf den Seiten der Hochschulen und unter www.deutschland-stipendium.de als Förderer präsentieren.
Informationen für Spender
- Fördernde des Deutschlandstipendiums
Bundesministerium für Bildung und Forschung - +49 201 - 8401-188
Servicezentrum des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft
Des Weiteren werden Förderer mit Steuerentlastungen belohnt. Näheres dazu regelt § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Begabtenförderung, Finanzielle Unterstützung, Studium, Finanzielle Hilfe, Studenten, Hochschule, Begabt, Unterstützung, Förderung