• Elbtal (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen)
Fortbildungsveranstaltungen zum Erwerb der Sachkunde nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung Anerkennung

Chemikalien-Ozonschichtverordnung: Sachkundenachweis / Fortbildungsveranstaltungen

Beschreibung

Bestimmte Arbeiten im Zusammenhang mit Stoffen, die die Ozonschicht schädigen weil sie zum Abbau dieser führen, dürfen nur von bestimmten Personen durchgeführt werden. Diese Personen müssen unter anderem zuverlässig sein, über die erforderliche technische Ausstattung verfügen und die erforderliche Sachkunde nachgewiesen haben.

Ein Nachweis der Sachkunde kann beispielsweise erbracht werden, indem Fortbildungsveranstaltungen besucht werden. Gemäß § 5 Chemikalien-Ozonschichtverordnung dürfen nur solche Anbieter Fortbildungsveranstaltungen durchführen, die durch die zuständige Stelle anerkannt sind.

Auf Antrag kann eine Befreiung von der Notwendigkeit einer technischen und handwerklichen Ausbildung ausgesprochen werden, sofern der Antragsteller nachweist, dass er vergleichbar qualifiziert ist.

Zuständigkeit

Als Anbieter von Fortbildungsveranstaltungen sowie bezüglich einer Befreiung von der Ausbildungsnotwendigkeit wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeits- und Umweltschutz Frankfurt

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.3 - Strahlenschutz, Chemikalienrecht

Adresse

Hausanschrift

Gutleutstraße 114

60327 Frankfurt am Main

Haltestellen

  • Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
    Linien:
    • S-Bahn: Linie diverse Linien
    • Bus: Linie diverse Linien
    • Regionalbahn: Linie diverse Linien
    • Straßenbahn: Linie diverse Linien

Öffnungszeiten

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

Kontakt

Telefon: +49 69 2714-5992

Telefax: +49 69 2714-5950

E-Mail: Strahlenschutz-F@rpda.hessen.de

E-Mail: chemikalienrecht@rpda.hessen.de

Version

Technisch geändert am 20.01.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Antrag,
  • Lehrgangsplan, 
  • Liste mit Qualifikation der Lehrkräfte,
  • Geräteliste,
  • Teilnahmebescheinigungsmuster

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Die Anerkennung muss vor dem ersten Seminar erfolgen.

Kosten

Die Kosten für die Anerkennung als berechtigte Stelle richten sich nach dem Zeitaufwand, gemäß der allgemeinen Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereiches.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 04.04.2013

Version

Technisch erstellt am 04.04.2013

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Fortbildung, Sachverständige, OzonschichtVO, Sachkunde, Fortbildungsveranstaltung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019