Chemikalien-Ozonschichtverordnung: Sachkundenachweis / Fortbildungsveranstaltungen
Beschreibung
Bestimmte Arbeiten im Zusammenhang mit Stoffen, die die Ozonschicht schädigen weil sie zum Abbau dieser führen, dürfen nur von bestimmten Personen durchgeführt werden. Diese Personen müssen unter anderem zuverlässig sein, über die erforderliche technische Ausstattung verfügen und die erforderliche Sachkunde nachgewiesen haben.
Ein Nachweis der Sachkunde kann beispielsweise erbracht werden, indem Fortbildungsveranstaltungen besucht werden. Gemäß § 5 Chemikalien-Ozonschichtverordnung dürfen nur solche Anbieter Fortbildungsveranstaltungen durchführen, die durch die zuständige Stelle anerkannt sind.
Auf Antrag kann eine Befreiung von der Notwendigkeit einer technischen und handwerklichen Ausbildung ausgesprochen werden, sofern der Antragsteller nachweist, dass er vergleichbar qualifiziert ist.
Zuständigkeit
Als Anbieter von Fortbildungsveranstaltungen sowie bezüglich einer Befreiung von der Ausbildungsnotwendigkeit wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeits- und Umweltschutz Frankfurt
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.3 - Strahlenschutz, Chemikalienrecht
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
Linien:- S-Bahn: Linie diverse Linien
- Bus: Linie diverse Linien
- Regionalbahn: Linie diverse Linien
- Straßenbahn: Linie diverse Linien
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 2714-5992
Telefax: +49 69 2714-5950
E-Mail: Strahlenschutz-F@rpda.hessen.de
E-Mail: chemikalienrecht@rpda.hessen.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag,
- Lehrgangsplan,
- Liste mit Qualifikation der Lehrkräfte,
- Geräteliste,
- Teilnahmebescheinigungsmuster
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anerkennung muss vor dem ersten Seminar erfolgen.
Kosten
Die Kosten für die Anerkennung als berechtigte Stelle richten sich nach dem Zeitaufwand, gemäß der allgemeinen Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereiches.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 04.04.2013
Stichwörter
Sachverständige, Fortbildung, OzonschichtVO, Sachkunde, Fortbildungsveranstaltung