• Solms (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
Fernlehrgänge Zulassung von wesentlichen Änderungen

Fernlehrgänge Zulassung von wesentlichen Änderungen

Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden. n.

Beschreibung

Fernlehrgänge vermitteln den Lernstoff ausschließlich oder überwiegend in räumlicher Trennung zwischen Lehrenden und Lernenden auf vertraglicher Grundlage gegen Entgelt, wobei der Lernerfolg überwacht wird.

Der Fernunterricht erfolgt daher sehr individuell und unter freier Zeiteinteilung.

Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden.

Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.

Zuständigkeit

An die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Ansprechpartner

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht

Adresse

Hausanschrift

Peter-Welter-Platz 2

50676 Köln

Kontakt

Fax: +49 221 921207-20

Telefon Festnetz: +49 221 921207-0

E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de

Stichwörter

ZFU

Version

Technisch geändert am 02.04.2013

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Anmelde- /Vertragsvordrucke für den zu ändernden Fernlehrgang
  • Infomaterial für Teilnehmer
  • von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Die Zulassung gilt als erteilt, wenn nicht in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden wurde.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 3 Monaten

Kosten

Zulassung wesentlicher Änderungen: 50 Prozent vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200,00 Euro

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) am 01.02.2013

Version

Technisch erstellt am 02.04.2013

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Fernuni, Fernunterricht, Fernstudium, Fernlehrgang

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019