Fernlehrgänge Zulassung
Alle Fernlehrgänge bedürfen einer staatlichen Zulassung bevor sie angeboten werden.
Beschreibung
Fernlehrgänge vermitteln den Lernstoff ausschließlich oder überwiegend in räumlicher Trennung zwischen Lehrenden und Lernenden auf vertraglicher Grundlage gegen Entgelt, wobei der Lernerfolg überwacht wird.
Der Fernunterricht erfolgt daher sehr individuell und unter freier Zeiteinteilung.
Alle Fernlehrgänge bedürfen einer staatlichen Zulassung bevor sie angeboten werden.
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) prüft Fernlehrgänge im Hinblick auf Eignung zur Erreichung der Lehrgangsziele sowie hinsichtlich der Einhaltung der verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften für die Vertragsgestaltung und die Teilnehmerinformationen.
Zuständigkeit
An die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Handels-/ Vereinsregisterauszug
- Lehrgangsplanung
- Anmelde-/Vertragsvordrucke
- Informationsmaterial für Teilnehmer
- Prüfungsregelungen
- Externe Vorgaben, z. B. staatliche Ausbildungsordnungen
- Lehrmaterialaufstellung
- Arbeitsmaterialien
- Konzept zum Qualitätsmanagement
Formulare
- Antragsformulare(Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht - ZFU -)
Voraussetzungen
Berufsbildende Fernlehrgänge müssen nach Inhalt, Dauer oder Ziel und nach der Art der Durchführung mit den Zielen der beruflichen Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder anderen Rechtsvorschriften zur beruflichen Bildung übereinstimmen. Werbung und Information, Vertretertätigkeit sowie die Vertragsgestaltung müssen den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes genügen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Vor der Zulassung werden Fernlehrgänge daraufhin überprüft, ob das angegebene Lehrgangsziel mit dem Fernlehrgang erreichbar ist. Dabei werden sowohl die fachliche Seite als auch der didaktische Zugriff (Unterrichtsmethoden) begutachtet. Zugelassene Fernlehrgänge erhalten ein Zulassungssiegel mit einer Zulassungsnummer. Diese Zulassungsnummer müssen die Veranstalter im Informationsmaterial als nachprüfbaren Hinweis auf die erteilte staatliche Zulassung aufführen.
Fristen
Der Antrag muss so rechtzeitig gestellt werden, dass die Zulassungsprüfung vor Vertreib des Fernlehrgangs abgeschlossen werden kann.
Dies sind in der Regel 3 Monate.
Bei schwierigen Verfahren kann die Frist von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht einmal verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Die Zulassung gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden wurde.
Kosten
- Zulassungsgebühr: 150 Prozent vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 950,00 Euro
- bei Zulassung nach zunächst vorläufiger Zulassung: 200 Prozent vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 950,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise (Besonderheiten)
Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, deren Lehrgangsziel ausschließlich in der unselbständigen Ergänzung anderer, in sich abgeschlossener selbständiger Bildungsangebote besteht und die sich nur in Verbindung mit anderen Bildungsangeboten eignen. Bei diesen ergänzenden Fernlehrgängen muss die Vertragsgestaltung den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen. Ihr Vertrieb ist der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen.
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). am 01.02.2013
Stichwörter
Fernlehrgang, Fernuni, Fernunterricht, Fernstudium