Landesapothekerkammer - Mitgliedschaft
Beschreibung
Apothekerinnen und Apotheker, die ihren Beruf in Hessen ausüben, gehören der Landesapothekerkammer Hessen als Mitglied an. Die Landesapothekerkammer Hessen ist die Standesvertretung der Apothekerinnen und Apotheker in Hessen.
Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehören unter anderem:
- Vertretung der Berufsinteressen der Mitglieder
- Überwachung der Berufspflichten
Förderung der Fort – und Weiterbildung ihrer Mitglieder
Zuständigkeit
An die Landesapothekerkammer Hessen, Kuhwaldstraße 46, 60486 Frankfurt am Main.
Ansprechpartner
Landesapothekerkammer Hessen
Adresse
Postanschrift
Postfach 900643
60446 Frankfurt am Main
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
Apothekerkammer, LAK
erforderliche Unterlagen
Ausgefüllter und unterschriebener Meldebogen, sowie in Kopie die
- Approbationsurkunde
oder
- Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufes
Sofern die Anstellung nicht in einer Apotheke erfolgt, ist zusätzlich eine Stellenbeschreibung beizufügen.
Formulare
Alle wichtigen Anträge und Formulare finden Sie auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen:
Voraussetzungen
Apothekerinnen und Apotheker, die in Besitz der Approbation oder einer Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufes nach § 2 Abs. 2 der Bundesapothekerordnung verfügen und ihren Beruf in Hessen ausüben müssen sich bei der Landesapothekerkammer Hessen anmelden. Sie sind Pflichtmitglieder.
Apothekerinnen und Apotheker, die ihren Beruf nicht ausüben und ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben oder die zuletzt ihren Beruf in Hessen ausgeübt haben und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland tätig sind, sowie Personen, die sich in Hessen in der praktischen pharmazeutischen Ausbildung nach der Approbationsordnung für Apotheker befinden (Pharmazeuten/innen im Praktikum) steht der freiwillige Beitritt offen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Den hierfür erforderlichen Meldebogen erhalten Sie bei der Landesapothekerkammer Hessen oder Sie können sich diesen auf der Homepage herunterladen.
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Beschäftigung erfolgen bzw. bei vorübergehender Berufsausübung innerhalb von 5 Tagen.
Änderungen persönlicher Daten, Arbeitgeberwechsel sowie sonstige Änderungen des Arbeitsverhältnisses müssen ebenfalls innerhalb eines Monats gemeldet werden. Die Beendigung der pharmazeutischen Tätigkeit ist unverzüglich zu melden.
Kosten
Mitglieder der Landesapothekerkammer Hessen zahlen Beiträge nach der Beitragsordnung der Landesapothekerkammer Hessen.
Die Beiträge sind quartalsmäßig zu entrichten.
Inhaber öffentlicher Apotheken zahlen Beiträge die entsprechend dem Jahresumsatz des Vorvorjahres der Apotheke bzw. der Apotheken gestaffelt sind.
Angestellte Apotheker zahlen je nach Anzahl der wöchentlichen Arbeitszeit und der Beschäftigungsstätte einen Beitrag zwischen 40,00 € und 70,00 € im Quartal.
Beschäftigte in der Industrie oder einer Krankenhausapotheke zahlen je nach wöchtentlicher Arbeitszeit einen Beitrag zwischen 40,00 € und 60,00 € im Quartal.
Bei einer Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung oder an einer Hochschule beträgt der Betrag, abhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit, pro Quartal zwischen 40,00 € und 50,00 €.
Für freiberuflich oder als Vertretung Tätige beträgt der Betrag 50,00 € im Quartal.
Freiwillige Mitglieder zahlen einen Beitrag in Höhe von 40,00 € im Quartal.
Bei Übernahme einer öffentlichen Apotheke oder eines Filialverbundes richtet sich die Beitragshöhe nach dem Umsatz des letzten Bezugsjahrs des früheren Inhabers.
Pharmazeuten/innen im Praktikum sind beitragsfrei.
Weitere Einzelheiten können in der Beitragsordnung der Landesapothekerkammer Hessen eingesehen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 27.10.2016
Stichwörter
Apothekerkammer, Apothekerin, Apotheker, Heilberuf, Apotheke