Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Hinweise für Hessen: Sonderrufnummern; Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der kostenfreien Nummer 08000 116 016 leistet Erst- und Krisenunterstützung. Bei Gewalt gegen Frauen gibt es Rat und Hilfe rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche, anonym, in insgesamt 18 Sprachen, barrierefrei.
Beschreibung
Wenn Sie als Frau von körperlicher oder psychischer Gewalt betroffen sind, bietet Ihnen das Hilfetelefon eine kostenlose Erstberatung und Informationen zu möglichen Hilfen. Das Hilfetelefon wendet sich insbesondere an:
- Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind,
- Personen aus dem sozialen Umfeld von Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind,
- Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit, z.B. Beratung, Unterstützung oder Intervention, mit Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind.
Das Angebot des Hilfetelefons ist barrierefrei und mehrsprachig. Sie erhalten telefonische Beratung, Information und bei Bedarf Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen vor Ort durch qualifizierte weibliche Fachkräfte. Die Hilfeleistung erfolgt anonym, vertraulich und wird auch per E-Mail und Chat angeboten. Eine Beratung in deutscher Gebärdensprache wird ebenfalls angeboten.
zuständige Stelle
Hinweise für Hessen: Sonderrufnummern; Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Die Zuständigkeit obliegt dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Zuständigkeit
Sie erreichen das Hilfetelefon unter der kostenlosen Rufnummer 116 016 rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen – an 365 Tagen im Jahr.
Auf der Internetseite https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/e-mail-beratung.html können Sie auch eine Beratung per E-Mail, per Chat oder in Gebärdensprache erhalten.
Ansprechpartner
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben - Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Täglich 00:00 - 24:00
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 8000 116016
E-Mail: info@hilfetelefon.de
Gemeinde Erzhausen - Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte/r
Beschreibung
Aufgabengebiet:
Das Frauenbüro arbeitet als Interessenvertretung für Frauen innerhalb und außerhalb der Gemeindeverwaltung. Diese Arbeit wird in Einklang mit dem Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 2) geleistet damit die dort getroffene Aussage "Männer und Frauen sind gleichberechtigt..." tatsächliche gesellschaftliche Realität wird.
Was bedeutet das konkret für den externen Bereich?
- Unterstützung von Frauen die sich in Situationen befinden in denen sie Rat und Hilfe benötigen. Jede Frau und jedes Mädchen kann sich mit ihrer individuellen Frage- oder Problemstellung an das Frauenbüro wenden. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Termine nach telefonischer Vereinbarung.
- Vermittlung von Fachberatungsstellen
- Durchführung von Informationsveranstaltungen, Tagungen und Ausstellungen um die Öffentlichkeit und das Fachpersonal zu sensibilisieren
- Herstellen von Öffentlichkeit für frauenpolitische Themen
- Herausgabe von Broschüren und Informationsmaterial
- Vermittlung von kompetenter Beratung für Frauen die nach einer Phase der Erwerbsunterbrechung ins Berufsleben zurückkehren möchten
- Initiierung von Angeboten für Frauen
Welche Arbeit leistet das Frauenbüro im internen Bereich?
Im internen Bereich sind wir an personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen der Verwaltung, wie zum Bsp. bei Neueinstellungen oder Beförderungen beteiligt.
Die Erarbeitung eines Frauenförderplans gehört ebenso zu unseren Aufgaben wie die Organisation und Durchführung von Fortbildungen für die weiblichen Angestellten der Gemeinde Erzhausen.
Adresse
Postanschrift
Rodenseestraße 3
Postfach
64390 Erzhausen
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06150 9767-21
E-Mail: frauenbeauftragte@erzhausen.de
erforderliche Unterlagen
keine
Hinweise für Hessen: Sonderrufnummern; Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Wichtige Dinge, die jedoch bei einer Flucht hilfreich sein können sind:
-
Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,
-
Geburts- und Heiratsurkunden,
-
Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,
-
Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- und Sozialamt, Rentenversicherung,
-
Sorgerechtsentscheide,
- erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
- Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hessen: Sonderrufnummern; Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Weitere Informationen
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ Themengruppe B am 10.11.2016
Hinweise für Hessen: Sonderrufnummern; Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Fachlich freigegeben durch 12.07.2022 am 12.07.2022
Stichwörter
Gewalt in der Familie, Gewalt in der Ehe, Häusliche Gewalt, Ehrenmord, psychische Gewalt, KO-Tropfen, Zwangsverheiratung, Ehegewalt, Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum, Gewalt im Namen der Ehre, Beziehungestaten, Zwangsprostitution, Gewalt im Rahmen von Prostitution, Stalking, Genitalverstümmelung, Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Gewalt in Pflegesituationen, Gewalt, Gewalt gegen Frauen, Vergewaltigung, physische und sexualisierte Gewalt innerhalb von Beziehungen, Gewalt gegen Frauen mit Beeinträchtigung oder Behinderung und Gewalt gegen ältere Frauen, Frauenhandel, Gewalt im Namen der „Ehre“, Sorgentelefon, physische und sexualisierte Gewalt außerhalb von Beziehungen