Trinkwasseruntersuchung
Beschreibung
Trinkwasser wird in Deutschland in ausgezeichneter Qualität und kostengünstig in jeden Haushalt geliefert. Regelmäßige Untersuchungen stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden.
Die von den Wasserversorgungsunternehmen durchzuführenden umfangreichen Untersuchungen werden durch amtliche Kontrolluntersuchungen der Gesundheitsämter ergänzt.
Auch Trinkwasserinstallationssysteme (also die Gesamtheit der Trinkwasserrohre und Armaturen) in öffentlich genutzten Gebäuden (z.B. Krankenhäuser, Kindergärten, etc.) werden nach besonderen Vorgaben des Gesundheitsamtes überwacht.
Außerdem müssen die Hausinstallationen in größeren Mietshäusern in regelmäßigen Abständen auf Legionellen kontrolliert werden. Weiterführende Informationen zum Thema Legionellen in der Trinkwasserinstallation finden sich auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI).
Sollte es in Ausnahmefällen trotz all dieser Überwachungsmaßnahmen zu Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Trinkwassers kommen oder sollte der Verdacht bestehen, dass das Trinkwasser gefährliche Keime oder gefährliche Substanzen enthält, so wird empfohlen, sich direkt mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen.
- Zulassung und Listung von TrinkwasseruntersuchungsstellenHessisches Ministerium für Soziales und Integration
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- das örtlich zuständige Gesundheitsamt
- das Wasserversorgungsunternehmen oder
- bei Problemen mit der Trinkwasser-Installation auch an den sonstigen Inhaber oder die sonstige Inhaberin der Wasserversorgungsanlage (z.B. Hausbesitzer)
Wenn Sie hingegen selbst eine Untersuchung des Trinkwassers veranlassen möchten, wenden Sie sich an eine entsprechend qualifizierte Untersuchungsstelle. Jedes Bundesland führt eine Liste der im jeweiligen Land zugelassenen Untersuchungsstellen, die die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Bei diesen können Sie Ihr Trinkwasser auf eigene Kosten untersuchen lassen.
Nehmen Sie die Probe nicht selbst, das Probennahmeverfahren ist standardisiert. Eine falsche Probennahme verfälscht die Analyse.
Unter den nachfolgend aufgeführten Links können die aktuellen Versionen der hessischen Landesliste der Trinkwasseruntersuchungsstellen sowie ein Auszug der in der hessischen Landesliste aufgeführten Trinkwasseruntersuchungsstellen, die für den Parameter Legionella spec akkreditiert sind, heruntergeladen werden.
- Zulassung und Listung von Trinkwasseruntersuchungsstellen(Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP))
- Hessische „Legionellenliste" 2023(Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP))
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 53.3 - Öffentliche Hygiene und Seuchenbekämpfung
Beschreibung
Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten
Bestimmte Krankheiten bzw. Krankheitserreger sind an das Gesundheitsamt zu melden. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Es bestehen Meldepflichten für Ärzte (§ 6 IfSG), Labore (§ 7 IfSG) sowie für bestimmte Gemeinschaftseinrichtungen (§ 34 IfSG). Im Falle eines akuten Infektionsgeschehens erfolgt die Information und Aufklärung der Erkrankten und Betroffenen. Um die Infektionskette zu unterbrechen, werden geeignete Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz getroffen.
Überwachung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen
Wir überwachen die Einhaltung der Anforderungen an die Hygiene in vielen Bereichen: Medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Arzt-, Zahnarzt und Heilpraktikerpraxen (§ 23 IfSG), sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Altenpflegeheime und sonstige Heime und Betreuungseinrichtungen (§ 36 IfSG). Auch sind wir für die Einhaltung der Hygiene in Tattoo- und Piercingstudios, bei Fußpflegern sowie in Kosmetikbetrieben (Infektionshygieneverordnung Hessen) zuständig.
Die Tätigkeit des Gesundheitsamtes umfasst auch die Beratung der Einrichtungen bei hygienischen Fragestellungen.
Trinkwasserhygiene und Bäderhygiene
Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist (§ 37 IfSG, § 4 TrinkwV).
Die Planung, Errichtung, Änderung, Instandhaltung und der Betrieb von Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen hat daher entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Betreiber von Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen werden zum Schutz der Verbraucher hinsichtlich der Erfüllung der ihnen nach der Trinkwasserverordnung obliegenden Pflichten überwacht.
Die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch keine Gesundheitsgefahr zu besorgen ist (§ 37 IfSG). Die Einhaltung dieser Anforderungen hat der Betreiber durch regelmäßige Badewasseruntersuchungen nachzuweisen. Sie unterliegen somit ebenfalls der Überwachung.
Badegewässer sind Gewässer wie Seen, Flüsse oder Küstenbereiche. Die Badegewässer werden in regelmäßigen Abständen überwacht. Hierbei muss vor Beginn der Saison die Dauer der Badesaison und ein Überwachungszeitplan mit den entsprechenden Beprobungen festgelegt und an das hessische Landesamt für Umwelt und Geologie übermittelt werden. Die Information der Öffentlichkeit über die aktuelle Badegewässerqualität erfolgt über die Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie in Wiesbaden.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 775-5330
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie sich schriftlich oder telefonisch an eine der unten genannten Stellen wenden, sollten Sie die festgestellten Beeinträchtigungen so gut es geht beschreiben (z.B. Trübung, Geschmack, Geruch oder sonstige Feststellungen). Diese Angaben können für die Fachleute Hinweise auf die Art der Verunreinigungen sein.
Mitarbeitende des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes oder von diesen beauftragte Untersuchungsstellen können in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen. Diese wird im Labor analysiert, um die Ursache für Verunreinigungen zu finden.
Tipp: Informationen rund ums Trinkwasser erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt, bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen, beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und beim Umweltbundesamt.
- Trinkwasser und Gesundheit(Deutscher Verein des - Gas und Wasserfaches e.V.)
- Wasser,Trinkwasser und Gewässerschutz(Umweltbundesamt)
Kosten
- für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: Keine
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.
- Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung durch anerkannte Trinkwasserlaboratorien informiert Sie die jeweilige Untersuchungsstelle.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 25.10.2016
Stichwörter
Trinkwasseruntersuchung, Wasserrohre, Infektionsschutz, Bakterien, Wasserversorgung, Wasserleitung, Wasserqualität, Wasserversorgungsunternehmen, Wasser, Trinkwasserqualität, Wasserverschmutzung, Wasseruntersuchung, Legionellen, Wasserarmaturen, Trinkwasserüberwachung, Wasserverunreinigung