Trinkwasseruntersuchung
Hinweise für Schauenburg: Trinkwasseruntersuchung
Die Gemeinde Schauenburg trägt die Verantwortung für eine gleich bleibend hochwertige Trinkwasserqualität. Sie kann die Qualität nur garantieren, wenn auch die Hauswasserinstallationen technisch einwandfrei und auf dem neuesten Stand sind.
Die Gemeinde Schauenburg trägt die Verantwortung für eine gleich bleibend hochwertige Trinkwasserqualität. Sie kann die Qualität nur garantieren, wenn auch die Hauswasserinstallationen technisch einwandfrei und auf dem neuesten Stand sind.
Beschreibung
Trinkwasser wird in Deutschland in ausgezeichneter Qualität und kostengünstig in jeden Haushalt geliefert. Regelmäßige Untersuchungen stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden.
Die von den Wasserversorgungsunternehmen durchzuführenden umfangreichen Untersuchungen werden durch amtliche Kontrolluntersuchungen der Gesundheitsämter ergänzt.
Auch Trinkwasserinstallationssysteme (also die Gesamtheit der Trinkwasserrohre und Armaturen) in öffentlich genutzten Gebäuden (z.B. Krankenhäuser, Kindergärten, etc.) werden nach besonderen Vorgaben des Gesundheitsamtes überwacht.
Außerdem müssen die Hausinstallationen in größeren Mietshäusern in regelmäßigen Abständen auf Legionellen kontrolliert werden. Weiterführende Informationen zum Thema Legionellen in der Trinkwasserinstallation finden sich auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI).
Sollte es in Ausnahmefällen trotz all dieser Überwachungsmaßnahmen zu Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Trinkwassers kommen oder sollte der Verdacht bestehen, dass das Trinkwasser gefährliche Keime oder gefährliche Substanzen enthält, so wird empfohlen, sich direkt mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen.
- Zulassung und Listung von TrinkwasseruntersuchungsstellenHessisches Ministerium für Soziales und Integration
Hinweise für Schauenburg: Trinkwasseruntersuchung
Bei dem turnusgemäßen Ausbau der Wasserzähler (Ablauf der Eichfrist) ist vielfach festzustellen, dass die Wasserverbrauchsanlagen nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Zu den anerkannten Regeln der Technik zählen insbesondere die Technischen Regeln für die Trinkwasser-Installation, insbesondere DIN EN 806, DIN 1988 und DIN EN 1717. Die Gemeinde Schauenburg trägt die Verantwortung für eine gleich bleibend hochwertige Trinkwasserqualität. Sie kann die Qualität nur garantieren, wenn auch die Hauswasserinstallationen technisch einwandfrei und auf dem neuesten Stand sind.
Die nachfolgend beschriebene Schutzeinrichtung gehört in Neubauten bereits zum üblichen Standard. Von den erforderlichen Maßnahmen sind somit überwiegend Altbauten betroffen.
Zum spannungsfreien Einbau des Wasserzählers hat der Anschlussnehmer einen Wasserzähleranschlussbügel mit verstellbaren Tragarmen vorzusehen. Es ist vor und nach dem Zähler ein Freistromventil oder ein Kugelhahn einzubauen. Nach bzw. mit dem Ausgangskugelhahn sind ein Rückflussverhinderer und eine Absperrarmatur (Schrägsitzventil) einzubauen.
Der Rückflussverhinderer hat die wichtige Funktion, selbständig das Rückfließen von Wasser aus Trinkwasseranlagen zu verhindern. So wird z.B. für das Gartengießen mittels eines Schlauches ein Schöpfbehälter gefüllt. Dieser ist neben der Sonneneinwirkung (UV-Strahlen, Algenbildung) auch atmosphärischen Verunreinigungen (Vogelkot, Laub, Blütenstaub usw.) ausgesetzt. Meist verbleibt der Füllschlauch während und nach dem Füllvorgang in dem Schöpfbehälter. Tritt während des Füllvorganges nun ein Unterdruck im Versorgungssystem auf, wird bei fehlendem Rückflussverhinderer verkeimtes Wasser aus dem Schöpfbehälter in das Trinkwassersystem gesaugt.
Nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik ist die Gemeinde verpflichtet, neben der Verantwortung für ein intaktes Wasserversorgungsnetz auch stets gesundheitlich einwandfreies Trinkwasser bereitzustellen. Aber auch die Wasserabnehmer haben eine große Verantwortung, z.B. müssen sie unbedingt dafür sorgen, dass bei einer Regenwassernutzung eine strikte Trennung zum Leitungsnetz des Trinkwassers hergestellt wird. Es wird noch einmal eindringlich an alle Nutzer von Regenwasser an diese außerordentlich wichtige Aufgabe appelliert und auf die Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt hingewiesen.
Alle Bürger werden gebeten, Ihren Beitrag zur Sicherung der hohen Trinkwasserqualität auf Dauer zu leisten.
Bei dem turnusgemäßen Ausbau der Wasserzähler (Ablauf der Eichfrist) ist vielfach festzustellen, dass die Wasserverbrauchsanlagen nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Zu den anerkannten Regeln der Technik zählen insbesondere die Technischen Regeln für die Trinkwasser-Installation, insbesondere DIN EN 806, DIN 1988 und DIN EN 1717. Die Gemeinde Schauenburg trägt die Verantwortung für eine gleich bleibend hochwertige Trinkwasserqualität. Sie kann die Qualität nur garantieren, wenn auch die Hauswasserinstallationen technisch einwandfrei und auf dem neuesten Stand sind.
Die nachfolgend beschriebene Schutzeinrichtung gehört in Neubauten bereits zum üblichen Standard. Von den erforderlichen Maßnahmen sind somit überwiegend Altbauten betroffen.
Zum spannungsfreien Einbau des Wasserzählers hat der Anschlussnehmer einen Wasserzähleranschlussbügel mit verstellbaren Tragarmen vorzusehen. Es ist vor und nach dem Zähler ein Freistromventil oder ein Kugelhahn einzubauen. Nach bzw. mit dem Ausgangskugelhahn sind ein Rückflussverhinderer und eine Absperrarmatur (Schrägsitzventil) einzubauen.
Der Rückflussverhinderer hat die wichtige Funktion, selbständig das Rückfließen von Wasser aus Trinkwasseranlagen zu verhindern. So wird z.B. für das Gartengießen mittels eines Schlauches ein Schöpfbehälter gefüllt. Dieser ist neben der Sonneneinwirkung (UV-Strahlen, Algenbildung) auch atmosphärischen Verunreinigungen (Vogelkot, Laub, Blütenstaub usw.) ausgesetzt. Meist verbleibt der Füllschlauch während und nach dem Füllvorgang in dem Schöpfbehälter. Tritt während des Füllvorganges nun ein Unterdruck im Versorgungssystem auf, wird bei fehlendem Rückflussverhinderer verkeimtes Wasser aus dem Schöpfbehälter in das Trinkwassersystem gesaugt.
Nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik ist die Gemeinde verpflichtet, neben der Verantwortung für ein intaktes Wasserversorgungsnetz auch stets gesundheitlich einwandfreies Trinkwasser bereitzustellen. Aber auch die Wasserabnehmer haben eine große Verantwortung, z.B. müssen sie unbedingt dafür sorgen, dass bei einer Regenwassernutzung eine strikte Trennung zum Leitungsnetz des Trinkwassers hergestellt wird. Es wird noch einmal eindringlich an alle Nutzer von Regenwasser an diese außerordentlich wichtige Aufgabe appelliert und auf die Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt hingewiesen.
Alle Bürger werden gebeten, Ihren Beitrag zur Sicherung der hohen Trinkwasserqualität auf Dauer zu leisten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- das örtlich zuständige Gesundheitsamt
- das Wasserversorgungsunternehmen oder
- bei Problemen mit der Trinkwasser-Installation auch an den sonstigen Inhaber oder die sonstige Inhaberin der Wasserversorgungsanlage (z.B. Hausbesitzer)
Wenn Sie hingegen selbst eine Untersuchung des Trinkwassers veranlassen möchten, wenden Sie sich an eine entsprechend qualifizierte Untersuchungsstelle. Jedes Bundesland führt eine Liste der im jeweiligen Land zugelassenen Untersuchungsstellen, die die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Bei diesen können Sie Ihr Trinkwasser auf eigene Kosten untersuchen lassen.
Nehmen Sie die Probe nicht selbst, das Probennahmeverfahren ist standardisiert. Eine falsche Probennahme verfälscht die Analyse.
Unter den nachfolgend aufgeführten Links können die aktuellen Versionen der hessischen Landesliste der Trinkwasseruntersuchungsstellen sowie ein Auszug der in der hessischen Landesliste aufgeführten Trinkwasseruntersuchungsstellen, die für den Parameter Legionella spec akkreditiert sind, heruntergeladen werden.
- Zulassung und Listung von Trinkwasseruntersuchungsstellen(Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP))
- Hessische „Legionellenliste" 2023(Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP))
Ansprechpartner
Für Schauenburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie sich schriftlich oder telefonisch an eine der unten genannten Stellen wenden, sollten Sie die festgestellten Beeinträchtigungen so gut es geht beschreiben (z.B. Trübung, Geschmack, Geruch oder sonstige Feststellungen). Diese Angaben können für die Fachleute Hinweise auf die Art der Verunreinigungen sein.
Mitarbeitende des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes oder von diesen beauftragte Untersuchungsstellen können in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen. Diese wird im Labor analysiert, um die Ursache für Verunreinigungen zu finden.
Tipp: Informationen rund ums Trinkwasser erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt, bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen, beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und beim Umweltbundesamt.
- Trinkwasser und Gesundheit(Deutscher Verein des - Gas und Wasserfaches e.V.)
- Wasser,Trinkwasser und Gewässerschutz(Umweltbundesamt)
Kosten
- für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: Keine
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.
- Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung durch anerkannte Trinkwasserlaboratorien informiert Sie die jeweilige Untersuchungsstelle.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 25.10.2016
Stichwörter
Trinkwasseruntersuchung, Wasserrohre, Infektionsschutz, Bakterien, Wasserversorgung, Wasserleitung, Wasserqualität, Wasserversorgungsunternehmen, Wasser, Trinkwasserqualität, Wasserverschmutzung, Wasseruntersuchung, Legionellen, Wasserarmaturen, Trinkwasserüberwachung, Wasserverunreinigung