Trinkwasseruntersuchung
Beschreibung
Trinkwasser wird in Deutschland in ausgezeichneter Qualität und kostengünstig in jeden Haushalt geliefert. Regelmäßige Untersuchungen stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden.
Die von den Wasserversorgungsunternehmen durchzuführenden umfangreichen Untersuchungen werden durch amtliche Kontrolluntersuchungen der Gesundheitsämter ergänzt.
Auch Trinkwasserinstallationssysteme (also die Gesamtheit der Trinkwasserrohre und Armaturen) in öffentlich genutzten Gebäuden (z.B. Krankenhäuser, Kindergärten, etc.) werden nach besonderen Vorgaben des Gesundheitsamtes überwacht.
Außerdem müssen die Hausinstallationen in größeren Mietshäusern in regelmäßigen Abständen auf Legionellen kontrolliert werden. Weiterführende Informationen zum Thema Legionellen in der Trinkwasserinstallation finden sich auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI).
Sollte es in Ausnahmefällen trotz all dieser Überwachungsmaßnahmen zu Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Trinkwassers kommen oder sollte der Verdacht bestehen, dass das Trinkwasser gefährliche Keime oder gefährliche Substanzen enthält, so wird empfohlen, sich direkt mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen.
- Zulassung und Listung von TrinkwasseruntersuchungsstellenHessisches Ministerium für Soziales und Integration
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Trinkwasseruntersuchung
"...Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein..." (§ 4 TrinkwV)
Aufgabe des Fachdienstes Gesundheit in der Trinkwasserhygiene ist es, die Vorgaben der Trinkwasserverordnung umzusetzen und zu überwachen, damit dieses Gebot eingehalten wird.
Die öffentliche Trinkwasserversorgung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Quellen
43
Tiefbrunnen
70
Wasserwerke
123
Wasserversorger
16
Wasserverbrauch
ca. 17.500.000 Liter/Tag
Pro-Kopf-Verbrauch
ca. 143 Liter/Tag
Wasserbeprobungen
ca. 500 pro Jahr
- Untersuchungsstellen (Trinkwasserlabore)
- Auszug der relevanten Paragraphen für Unternehmer und sonstige InhaberLegionellen - Auszüge der TrinkwasserVO für Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwassererwärmungsanlage
- Info Trinkwasser in mobilen Einrichtungen (Volksfeste,Kirmes,Messen)
- Legionellen - Empfehlungen für die systemische Untersuchung von Trinkwasser- Installationen
- Legionellen - Empfehlung für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- das örtlich zuständige Gesundheitsamt
- das Wasserversorgungsunternehmen oder
- bei Problemen mit der Trinkwasser-Installation auch an den sonstigen Inhaber oder die sonstige Inhaberin der Wasserversorgungsanlage (z.B. Hausbesitzer)
Wenn Sie hingegen selbst eine Untersuchung des Trinkwassers veranlassen möchten, wenden Sie sich an eine entsprechend qualifizierte Untersuchungsstelle. Jedes Bundesland führt eine Liste der im jeweiligen Land zugelassenen Untersuchungsstellen, die die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Bei diesen können Sie Ihr Trinkwasser auf eigene Kosten untersuchen lassen.
Nehmen Sie die Probe nicht selbst, das Probennahmeverfahren ist standardisiert. Eine falsche Probennahme verfälscht die Analyse.
Unter den nachfolgend aufgeführten Links können die aktuellen Versionen der hessischen Landesliste der Trinkwasseruntersuchungsstellen sowie ein Auszug der in der hessischen Landesliste aufgeführten Trinkwasseruntersuchungsstellen, die für den Parameter Legionella spec akkreditiert sind, heruntergeladen werden.
- Zulassung und Listung von Trinkwasseruntersuchungsstellen(Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP))
- Hessische "Legionellenliste" 2023(Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP))
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Infektionsschutz & Hygiene
Adresse
Postanschrift
Friedrich-Ebert-Straße 9
Postfach
36251 Bad Hersfeld
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06621 87-2407
E-Mail: gesundheitsamt@hef-rof.de
Formulare
Anzeigeformular für Brauchwasserbrunnen
Anzeigeformular für Regenwasser/Brauchwasseranlagen
Erfassungsbogen für Kleinanlagen nach § 3 Nr. 2 b+c Trinkwasserverordnung
Anzeigeformular - Großanalge der Trinkwassererwärmung
Gemeinde Wildeck - Bauen und Liegenschaften
Adresse
Postanschrift
Eisenacher Straße 98
36208 Wildeck
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Montag von 13:30 bis 16:00 Uhr
und Donnerstag von 13:30 bis 18:00 Uhrr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Markus Schade
Postanschrift
Eisenacher Straße 98
36208 Wildeck
Fax: 06626 9200-50
Telefon Festnetz: 06626 9200-29
E-Mail: markus.schade@wildeck.de
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie sich schriftlich oder telefonisch an eine der unten genannten Stellen wenden, sollten Sie die festgestellten Beeinträchtigungen so gut es geht beschreiben (z.B. Trübung, Geschmack, Geruch oder sonstige Feststellungen). Diese Angaben können für die Fachleute Hinweise auf die Art der Verunreinigungen sein.
Mitarbeitende des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes oder von diesen beauftragte Untersuchungsstellen können in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen. Diese wird im Labor analysiert, um die Ursache für Verunreinigungen zu finden.
Tipp: Informationen rund ums Trinkwasser erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt, bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen, beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und beim Umweltbundesamt.
- Trinkwasser und Gesundheit(Deutscher Verein des - Gas und Wasserfaches e.V.)
- Wasser,Trinkwasser und Gewässerschutz(Umweltbundesamt)
Kosten
- für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: Keine
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.
- Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung durch anerkannte Trinkwasserlaboratorien informiert Sie die jeweilige Untersuchungsstelle.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 25.10.2016
Stichwörter
Wasserleitung, Wasserqualität, Wasserverschmutzung, Wasserrohre, Wasserversorgungsunternehmen, Bakterien, Infektionsschutz, Wasserarmaturen, Wasseruntersuchung, Wasserversorgung, Trinkwasserüberwachung, Trinkwasseruntersuchung, Wasser, Trinkwasserqualität, Legionellen, Wasserverunreinigung