Wasseruntersuchung Durchführung

    Trinkwasseruntersuchung

    Beschreibung

    Trinkwasser wird in Deutschland in ausgezeichneter Qualität und kostengünstig in jeden Haushalt geliefert. Regelmäßige Untersuchungen stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden.

    Die von den Wasserversorgungsunternehmen durchzuführenden umfangreichen Untersuchungen werden durch amtliche Kontrolluntersuchungen der Gesundheitsämter ergänzt.

    Auch Trinkwasserinstallationssysteme (also die Gesamtheit der Trinkwasserrohre und Armaturen) in öffentlich genutzten Gebäuden (z.B. Krankenhäuser, Kindergärten, etc.) werden nach besonderen Vorgaben des Gesundheitsamtes überwacht.

    Außerdem müssen die  Hausinstallationen in größeren Mietshäusern in regelmäßigen Abständen auf Legionellen kontrolliert werden. Weiterführende Informationen zum Thema Legionellen in der Trinkwasserinstallation finden sich auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI).

    Sollte es in Ausnahmefällen trotz all dieser Überwachungsmaßnahmen zu Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Trinkwassers kommen oder sollte der Verdacht bestehen, dass das Trinkwasser gefährliche Keime oder gefährliche Substanzen enthält, so wird empfohlen, sich direkt mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • das örtlich zuständige Gesundheitsamt
    • das Wasserversorgungsunternehmen oder
    • bei Problemen mit der Trinkwasser-Installation auch an den sonstigen Inhaber oder die sonstige Inhaberin der Wasserversorgungsanlage (z.B. Hausbesitzer)

    Wenn Sie hingegen selbst eine Untersuchung des Trinkwassers veranlassen möchten, wenden Sie sich an eine entsprechend qualifizierte Untersuchungsstelle. Jedes Bundesland führt eine Liste der im jeweiligen Land zugelassenen Untersuchungsstellen, die die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Bei diesen können Sie Ihr Trinkwasser auf eigene Kosten untersuchen lassen.

    Nehmen Sie die Probe nicht selbst, das Probennahmeverfahren ist standardisiert. Eine falsche Probennahme verfälscht die Analyse.

    Unter den nachfolgend aufgeführten Links können die aktuellen Versionen der hessischen Landesliste der Trinkwasseruntersuchungsstellen sowie ein Auszug der in der hessischen Landesliste aufgeführten Trinkwasseruntersuchungsstellen, die für den Parameter Legionella spec akkreditiert sind, heruntergeladen werden.

    Ansprechpartner

    Lahn-Dill-Kreis - 21.2 Infektion/Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    35576 Wetzlar

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kundenparkplatz Schlossstraße,
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Hausanschrift

    Schlossstraße 20

    35745 Herborn

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kundenparkplatz Schlossstraße,
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Postanschrift

    Postfach 1940

    35529 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Gesundheitsamt

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie sich schriftlich oder telefonisch an eine der unten genannten Stellen wenden, sollten Sie die festgestellten Beeinträchtigungen so gut es geht beschreiben (z.B. Trübung, Geschmack, Geruch oder sonstige Feststellungen). Diese Angaben können für die Fachleute Hinweise auf die Art der Verunreinigungen sein.

    Mitarbeitende des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes oder von diesen beauftragte Untersuchungsstellen können in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen. Diese wird im Labor analysiert, um die Ursache für Verunreinigungen zu finden.

    Tipp: Informationen rund ums Trinkwasser erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt, bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen, beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und beim Umweltbundesamt.

    Kosten

    • für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: Keine
      Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.
    • Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung durch anerkannte Trinkwasserlaboratorien informiert Sie die jeweilige Untersuchungsstelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 25.10.2016

    Version

    Technisch erstellt am 05.02.2013 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Trinkwasseruntersuchung, Wasserrohre, Infektionsschutz, Bakterien, Wasserversorgung, Wasserleitung, Wasserqualität, Wasserversorgungsunternehmen, Wasser, Trinkwasserqualität, Wasserverschmutzung, Wasseruntersuchung, Legionellen, Wasserarmaturen, Trinkwasserüberwachung, Wasserverunreinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)