Wasseruntersuchung Durchführung

    Trinkwasseruntersuchung

    Beschreibung

    Trinkwasser wird in Deutschland in ausgezeichneter Qualität und kostengünstig in jeden Haushalt geliefert. Regelmäßige Untersuchungen stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden.

    Die von den Wasserversorgungsunternehmen durchzuführenden umfangreichen Untersuchungen werden durch amtliche Kontrolluntersuchungen der Gesundheitsämter ergänzt.

    Auch Trinkwasserinstallationssysteme (also die Gesamtheit der Trinkwasserrohre und Armaturen) in öffentlich genutzten Gebäuden (z.B. Krankenhäuser, Kindergärten, etc.) werden nach besonderen Vorgaben des Gesundheitsamtes überwacht.

    Außerdem müssen die  Hausinstallationen in größeren Mietshäusern in regelmäßigen Abständen auf Legionellen kontrolliert werden. Weiterführende Informationen zum Thema Legionellen in der Trinkwasserinstallation finden sich auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI).

    Sollte es in Ausnahmefällen trotz all dieser Überwachungsmaßnahmen zu Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Trinkwassers kommen oder sollte der Verdacht bestehen, dass das Trinkwasser gefährliche Keime oder gefährliche Substanzen enthält, so wird empfohlen, sich direkt mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • das örtlich zuständige Gesundheitsamt
    • das Wasserversorgungsunternehmen oder
    • bei Problemen mit der Trinkwasser-Installation auch an den sonstigen Inhaber oder die sonstige Inhaberin der Wasserversorgungsanlage (z.B. Hausbesitzer)

    Wenn Sie hingegen selbst eine Untersuchung des Trinkwassers veranlassen möchten, wenden Sie sich an eine entsprechend qualifizierte Untersuchungsstelle. Jedes Bundesland führt eine Liste der im jeweiligen Land zugelassenen Untersuchungsstellen, die die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Bei diesen können Sie Ihr Trinkwasser auf eigene Kosten untersuchen lassen.

    Nehmen Sie die Probe nicht selbst, das Probennahmeverfahren ist standardisiert. Eine falsche Probennahme verfälscht die Analyse.

    Unter den nachfolgend aufgeführten Links können die aktuellen Versionen der hessischen Landesliste der Trinkwasseruntersuchungsstellen sowie ein Auszug der in der hessischen Landesliste aufgeführten Trinkwasseruntersuchungsstellen, die für den Parameter Legionella spec akkreditiert sind, heruntergeladen werden.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bad Orb

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 2

    63619 Bad Orb

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Burgring P 5
    Anzahl der Stellplätze: 15
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Frankfurter Straße 2 -Hof-
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!

    Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06052 86-0

    Telefax: 06052 86-110

    E-Mail: stadt@bad-orb.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Bad Orb

    Empfänger: Stadt Bad Orb

    IBAN: DE82 5075 0094 0001 0001 71

    BIC: HELADEF1GEL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gesundheitsamt - Hygiene und Umweltmedizin

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr
    Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr
    Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr
    Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr
    Freitag 8.00 - 15.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 85-11650

    Telefax: 06051 85-911677

    E-Mail: hyg@mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie sich schriftlich oder telefonisch an eine der unten genannten Stellen wenden, sollten Sie die festgestellten Beeinträchtigungen so gut es geht beschreiben (z.B. Trübung, Geschmack, Geruch oder sonstige Feststellungen). Diese Angaben können für die Fachleute Hinweise auf die Art der Verunreinigungen sein.

    Mitarbeitende des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes oder von diesen beauftragte Untersuchungsstellen können in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen. Diese wird im Labor analysiert, um die Ursache für Verunreinigungen zu finden.

    Tipp: Informationen rund ums Trinkwasser erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt, bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen, beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und beim Umweltbundesamt.

    Kosten

    • für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: Keine
      Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.
    • Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung durch anerkannte Trinkwasserlaboratorien informiert Sie die jeweilige Untersuchungsstelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 25.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wasserarmaturen, Infektionsschutz, Wasserverschmutzung, Wasserrohre, Bakterien, Wasseruntersuchung, Trinkwasserqualität, Wasserleitung, Trinkwasseruntersuchung, Legionellen, Wasser, Wasserversorgungsunternehmen, Wasserverunreinigung, Wasserqualität, Wasserversorgung, Trinkwasserüberwachung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English