personenbezogene Daten Auskunft

    Personenbezogene Daten - Auskunft über gespeicherte Daten

    Beschreibung

    Sie können von jeder öffentlichen Stelle des Bundes, des Landes Hessen, der Gemeinden und Landkreise Auskunft darüber verlangen,

    • ob und gegebenenfalls welche Daten über Sie gespeichert sind,
    • zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage die Daten verarbeitet werden,
    • woher die Daten stammen  und  an welche Empfänger die Daten übermittelt werden soweit dies gespeichert ist.

    Wann erhalten Sie keine Auskunft?

    Die Auskunftserteilung unterbleibt aus verschiedenen, im Bundes- beziehungsweise im Landesdatenschutzgesetz oder in einer bereichsspezifischen Vorschrift (beispielsweise der Strafprozessordnung) festgelegten Sicherheits- und Geheimhaltungsgründen beziehungsweise wegen Gefährdung der Aufgabenerfüllung, wenn deswegen Ihr Interesse an der Auskunftserteilung zurücktreten muss.

    Besonderheiten gelten in bestimmten Bereichen, zum Beispiel bei Verfassungsschutz und Polizei.

    Siehe dazu Leistungsbeschreibung „Verfassungsschutz: personenbezogene Daten – Auskünfte

    Sonstiges

    Nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes haben Sie auch gegenüber nicht öffentlichen Stellen grundsätzlich einen Anspruch auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen, auf Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und den Zweck der Speicherung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Um Auskunft über Ihre Daten zu erhalten, müssen Sie sich an die Stelle wenden, die (möglicherweise) Daten über Sie gespeichert hat.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Münster (Hessen) - AG II/2 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstraße 8

    64839 Münster

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Rathausplatz
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Münster (Hessen)
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie RB61

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Telefonische Sprechzeiten:

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung, Debitkarte, Mastercard, Visa Karte

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Mastercard (Kreditkarten vom Typ Mastercard)), Some(girocard (Die Girocard, umgangssprachlich auch als Girokarte bezeichnet, wurde vom Zentralen Kreditausschuss gegründet.)), Some(Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa)), Some(Debitkarte (Eine Bankkarte die zur bargeldlosen Bezahlung oder zum Abheben von Bargeld am Geldautomaten eingesetzt werden kann.)), Some(Barzahlung)

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragstellung

    Wenn Sie Auskunft über zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten möchten, müssen Sie einen Antrag stellen. Ihr Interesse, warum Sie eine Auskunft haben möchten, müssen Sie nicht begründen.

    In dem Antrag sollte die Art der personenbezogenen Daten, über die Sie Auskunft haben möchten, näher bezeichnet werden. Sind Ihre personenbezogenen Daten in Akten gespeichert, wird die Auskunft nur erteilt, soweit Sie Angaben machen, die das Auffinden der Daten ermöglichen und der erforderliche Aufwand, um die Daten aufzufinden, nicht außer Verhältnis zu Ihrem Informationsinteresse steht.

    Auskunftserteilung oder -ablehnung

    Die datenverarbeitende Stelle bestimmt die Form der Auskunftserteilung und Einsichtnahme. Dabei dürfen berechtigte Interessen Dritter nicht beeinträchtigt werden.

    Wenn Ihr Auskunftsantrag abgelehnt wird, erhalten Sie darüber einen Bescheid. Die Ablehnung des Antrags braucht nicht begründet werden, wenn damit der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde.

    In diesem Fall weist Sie die auskunftsverweigernde Stelle darauf hin, dass Sie sich bei öffentlichen Stellen des Bundes an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, sonst an den Hessischen Datenschutzbeauftragten wenden können.

    Kosten

    Die Antragstellung ist für Sie kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit am 01.02.2013

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2013 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Datenschutz, gespeicherte Daten, Datenverarbeitung, Auskunftsrecht, Personenbezogene Daten, Datenschutzbeauftragter, Datenschutzgesetz, Datenspeicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)