Zielabweichungsverfahren
Beschreibung
Die Regionalpläne vertiefen und konkretisieren die Festlegungen des Landesentwicklungsplanes Hessen für die jeweilige Planungsregion. Wie der Landesentwicklungsplan legt auch der Regionalplan verbindliche Ziele und abzuwägende Grundsätze fest. Die Ziele und Grundsätze sind in der kommunalen Bauleitplanung und in den Fachplanungen zu beachten bzw. zu berücksichtigen.
Die Ziele der Raumordnung können raumbedeutsamen Planungsvorhaben, wie geplanten größeren Gewerbe- oder Wohngebieten, die außerhalb der im Regionalplan für diese Nutzung vorgesehenen Flächen realisiert werden soll, entgegenstehen; dann ist die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens zu prüfen.
Ein Zielabweichungsverfahren ist ein Verfahren, um im Einzelfall eine Abweichung von einem Ziel des Regionalplans oder ggf. auch des Landesentwicklungsplans zulassen zu können, wenn die Abweichung aufgrund veränderter Tatsachen oder Erkenntnisse unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge des Regionalplans nicht berührt werden.
Einen Antrag auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens können insbesondere die öffentlichen Stellen und kommunalen Gebietskörperschaften sowie bestimmte private Planungsträger stellen, die das betreffende Ziel der Raumordnung zu beachten haben.
Zuständigkeit
- Über Abweichungen vom Landesentwicklungsplan entscheidet das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung als oberste Landesplanungsbehörde.
- Über Abweichungen vom Regionalplan entscheidet das örtlich zuständige Regierungspräsidium als obere Landesplanungsbehörde.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Adresse
Hausanschrift
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
(Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch im HMWEVW ein gültiges Ausweisdokument mit. Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Formulare
Organisationsplan, Stand: 01.06.2023
Stichwörter
HMWVW, Verkehrsministerium, Wirtschaftsministerium
erforderliche Unterlagen
Die Antragsunterlagen sind mit der oberen Landesplanungsbehörde abzustimmen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Raumordnungsgesetz (ROG): Ausnahmen und Zielabweichung
- § 4 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG): Aufstellung des Landesentwicklungsplans und Zielabweichungen von dem Landesentwicklungsplan
- § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG): Zielabweichungen vom Regionalplan
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
Bearbeitungsdauer
Die Regionalversammlung entscheidet über den Antrag auf Zielabweichung innerhalb von 3 Monaten (§ 8 HLPG).
Kosten
Die Gebühr wird entsprechend der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung erhoben und kann 300,00 Euro bis maximal 20.000,00 Euro betragen. Ob und in welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Landesplanungsbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Ist für die Durchführung eines Vorhabens ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, entscheidet die in diesem Verfahren zuständige Planfeststellungsbehörde auch über die erforderliche Abweichung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 31.01.2013
Stichwörter
Planfeststellung, Bauleitplanung, Fachplanung, Raumordnung, Zielabweichung, Regionalplan, Landesentwicklungsplan