Wohnungsbau: Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum beantragen
Für die Schaffung von sozialen Mietwohnraum durch Bau, Erwerb, Modernisierung oder durch Erwerb von Belegungsrechten, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel erhalten. Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung liegt beim jeweiligen Bundesland.
Beschreibung
Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung kann Ihr Bundesland Ihnen Fördermittel für die Schaffung von Mietwohnraum bereitstellen. Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.
Gefördert wird:
- der Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum,
- die Modernisierung von Wohnraum,
- der Erwerb von Belegungsrechten,
- der Erwerb bestehenden Wohnraums,
wenn für den Mietwohnraum Mietpreis- und Belegungsbindungen begründet werden sollen.
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.
Der geförderte Mietwohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zugunsten von wohnberechtigten Haushalten gebunden (Belegungsbindung).
Während der Bindungsdauer können zur Wohnkostenentlastung für die wohnberechtigten Haushalte höchstzulässige Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete oder andere sonstige Maßnahmen bestimmt werden (Mietbindung).
Ansprechpartner
Amt für Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 05621 701-352
Telefon Festnetz: 05621 701-351
Fax: 05621 701-463
E-Mail: sozialamt@bad-wildungen.de
Kontaktperson
Frau Annette Lambertz (Amtsleiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-350
E-Mail: annette.lambertz@bad-wildungen.de
Fax: 05621 701-463
Frau Jessica Witascheck (stellv. Amtsleiterin)
Frau Damaris Pielsticker
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701334
E-Mail: damaris.pielsticker@bad-wildungen.de
Fax: 05621 701463
Frau Sandra Röhner
Frau Julia Momber (Leitung Jugendhaus)
Herr Manuel Schmidt
Frau Marie Stingl
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
keine Angabe
Kosten
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020
Stichwörter
sozialer Mietwohnungsbau, Sozialwohnungen, Neubau preisgebundener Mietwohnungen, soziale Wohnraumförderung, mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen, Mietwohnraumförderung, Modernisierung vom Mietwohnungen