Wohnungsbau: Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum beantragen
Für die Schaffung von sozialen Mietwohnraum durch Bau, Erwerb, Modernisierung oder durch Erwerb von Belegungsrechten, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel erhalten. Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung liegt beim jeweiligen Bundesland.
Beschreibung
Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung kann Ihr Bundesland Ihnen Fördermittel für die Schaffung von Mietwohnraum bereitstellen. Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.
Gefördert wird:
- der Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum,
- die Modernisierung von Wohnraum,
- der Erwerb von Belegungsrechten,
- der Erwerb bestehenden Wohnraums,
wenn für den Mietwohnraum Mietpreis- und Belegungsbindungen begründet werden sollen.
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.
Der geförderte Mietwohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zugunsten von wohnberechtigten Haushalten gebunden (Belegungsbindung).
Während der Bindungsdauer können zur Wohnkostenentlastung für die wohnberechtigten Haushalte höchstzulässige Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete oder andere sonstige Maßnahmen bestimmt werden (Mietbindung).
Ansprechpartner
Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Siebrecht (Technik)
Frau Treber (Technik)
Stadt Obertshausen - Fachbereich 6 - Umwelt, Planen und Bauen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze vor und hinter dem Rathaus - Parkdauer max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 30
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Barrierefrei nur im Erdgeschoss
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr,
Mittwochs von 15:00 bis 18:30 Uhr,
sowie Terminvereinbarung nach Absprache
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Obertshausern - Der Magistrat
Empfänger: Stadt Obertshausern - Der Magistrat
IBAN: DE37 5019 0000 0000 0202 22
BIC: FFVBDEFF
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank eG
Stadt Obertshausen - Der Magistrat
Empfänger: Stadt Obertshausen - Der Magistrat
IBAN: DE74 5065 2124 0003 0161 69
BIC: HELADEF1SLS
Bankinstitut: Sparkasse Langen Seligenstadt
Stichwörter
Bauabteilung, Bauamt, Bauen
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
keine Angabe
Kosten
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020
Stichwörter
Mietwohnraumförderung, soziale Wohnraumförderung, Modernisierung vom Mietwohnungen, Sozialwohnungen, Neubau preisgebundener Mietwohnungen, sozialer Mietwohnungsbau, mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen