Wohnungsbau: Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum beantragen
Für die Schaffung von sozialen Mietwohnraum durch Bau, Erwerb, Modernisierung oder durch Erwerb von Belegungsrechten, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel erhalten. Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung liegt beim jeweiligen Bundesland.
Beschreibung
Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung kann Ihr Bundesland Ihnen Fördermittel für die Schaffung von Mietwohnraum bereitstellen. Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.
Gefördert wird:
- der Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum,
- die Modernisierung von Wohnraum,
- der Erwerb von Belegungsrechten,
- der Erwerb bestehenden Wohnraums,
wenn für den Mietwohnraum Mietpreis- und Belegungsbindungen begründet werden sollen.
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.
Der geförderte Mietwohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zugunsten von wohnberechtigten Haushalten gebunden (Belegungsbindung).
Während der Bindungsdauer können zur Wohnkostenentlastung für die wohnberechtigten Haushalte höchstzulässige Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete oder andere sonstige Maßnahmen bestimmt werden (Mietbindung).
Ansprechpartner
Stadt Bad Soden am Taunus - Kinder, Jugend, Senioren und Soziales (Abteilung 50)
Adresse
Postanschrift
Parkstraße 1
65812 Bad Soden am Taunus
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Kinder, Jugend, Senioren und Soziales stehen montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr zur Verfügung. Das Team vergibt allerdings auch Termine außerhalb dieser Zeiträume, um mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin.
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
keine Angabe
Kosten
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020
Stichwörter
Mietwohnraumförderung, soziale Wohnraumförderung, Modernisierung vom Mietwohnungen, Sozialwohnungen, Neubau preisgebundener Mietwohnungen, sozialer Mietwohnungsbau, mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen