Soziale Wohnraumförderung - Zuwendung zum Wohnungsbau als Zuschuss Bewilligung Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen

    Wohnungsbau: Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum beantragen

    Für die Schaffung von sozialen Mietwohnraum durch Bau, Erwerb, Modernisierung oder durch Erwerb von Belegungsrechten, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel erhalten. Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung liegt beim jeweiligen Bundesland.

    Beschreibung

    Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung kann Ihr Bundesland Ihnen Fördermittel für die Schaffung von Mietwohnraum bereitstellen. Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

    Gefördert wird:

    • der Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum, 
    • die Modernisierung von Wohnraum,
    • der Erwerb von Belegungsrechten,
    • der Erwerb bestehenden Wohnraums,

    wenn für den Mietwohnraum Mietpreis- und Belegungsbindungen begründet werden sollen.

    Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein.

    Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

    Der geförderte Mietwohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zugunsten von wohnberechtigten Haushalten gebunden (Belegungsbindung).

    Während der Bindungsdauer können zur Wohnkostenentlastung für die wohnberechtigten Haushalte höchstzulässige Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete oder andere sonstige Maßnahmen bestimmt werden (Mietbindung).

    Ansprechpartner

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserleistraße 29-35

    63067 Offenbach am Main

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Liegenschaftsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Platz 1

    64653 Lorsch

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Hinter dem Stadthaus
    Anzahl der Stellplätze: 23
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
    Di. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
    Mi. für den Publikumsverkehr geschlossen
    Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
    Fr. 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Lorsch

    Empfänger: Magistrat der Stadt Lorsch

    IBAN: DE42 5095 0068 0002 0036 97

    BIC: HELADEF1BEN

    Bankinstitut: Sparkasse Bensheim

    Magistrat der Stadt Lorsch

    Empfänger: Magistrat der Stadt Lorsch

    IBAN: DE58 5089 0000 0015 8831 03

    BIC: GENODEF1VBD

    Bankinstitut: Volksbank Darmstadt - Südhessen eG

    Weitere Informationen

    Gilt nur für das Erdgeschoss.

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bau- und Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Platz 1

    64653 Lorsch

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Hinter dem Stadthaus
    Anzahl der Stellplätze: 23
    Gebührenpflichtig

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
    Di. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
    Mi. für den Publikumsverkehr geschlossen
    Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
    Fr. 8.00 - 12.00 Uhr

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    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Lorsch

    Empfänger: Magistrat der Stadt Lorsch

    IBAN: DE42 5095 0068 0002 0036 97

    BIC: HELADEF1BEN

    Bankinstitut: Sparkasse Bensheim

    Magistrat der Stadt Lorsch

    Empfänger: Magistrat der Stadt Lorsch

    IBAN: DE58 5089 0000 0015 8831 03

    BIC: GENODEF1VBD

    Bankinstitut: Volksbank Darmstadt - Südhessen eG

    Weitere Informationen

    Gilt nur für das Erdgeschoss.

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    keine Angabe

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2013 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    sozialer Mietwohnungsbau, Sozialwohnungen, Neubau preisgebundener Mietwohnungen, Modernisierung vom Mietwohnungen, mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen, Mietwohnraumförderung, soziale Wohnraumförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)