Wohnungsbau: Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum beantragen
Für die Schaffung von sozialen Mietwohnraum durch Bau, Erwerb, Modernisierung oder durch Erwerb von Belegungsrechten, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel erhalten. Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung liegt beim jeweiligen Bundesland.
Beschreibung
Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung kann Ihr Bundesland Ihnen Fördermittel für die Schaffung von Mietwohnraum bereitstellen. Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.
Gefördert wird:
- der Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum,
- die Modernisierung von Wohnraum,
- der Erwerb von Belegungsrechten,
- der Erwerb bestehenden Wohnraums,
wenn für den Mietwohnraum Mietpreis- und Belegungsbindungen begründet werden sollen.
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.
Der geförderte Mietwohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zugunsten von wohnberechtigten Haushalten gebunden (Belegungsbindung).
Während der Bindungsdauer können zur Wohnkostenentlastung für die wohnberechtigten Haushalte höchstzulässige Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete oder andere sonstige Maßnahmen bestimmt werden (Mietbindung).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Wohnungsbauförderung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Achtung: Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wenden Sie sich bitte schriftlich, telefonisch oder per Mail an Ihre Sachbearbeiter.
Kontakt
E-Mail: wohnungsbau@kreis-bergstrasse.de
Bau- und Grundstücksabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08 bis 12 Uhr
Dienstag: 08 bis 12 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr
Freitag: 08 bis 12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tatjana Willmer
Hausanschrift
Fax: +49 6251 9602-470
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-403
E-Mail: tatjana.willmer@einhausen.de
Frau Heike Kaiser (Leitung Bau- und Grundstücksabteilung)
Hausanschrift
E-Mail: heike.kaiser@einhausen.de
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-401
Fax: +49 6251 9602-470
Herr Rochus Grieser
Hausanschrift
Fax: +49 6251 9602-470
E-Mail: rochus.grieser@einhausen.de
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-402
Herr Tobias Hübner
Hausanschrift
E-Mail: tobias.huebner@einhausen.de
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-404
Fax: +49 6251 9602-470
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
keine Angabe
Kosten
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020
Stichwörter
sozialer Mietwohnungsbau, Sozialwohnungen, Neubau preisgebundener Mietwohnungen, soziale Wohnraumförderung, mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen, Mietwohnraumförderung, Modernisierung vom Mietwohnungen