Denkmalbuch - Einsicht nehmen
Beschreibung
Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de
Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Die Kulturdenkmäler in Hessen werden seit 1980 in Bild, Text und Karte systematisch erfasst und in den Bänden der "Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmäler in Hessen" publiziert.
Mittlerweile sind mehr als zwei Drittel des Denkmalbestandes in diesen Bänden dokumentiert und zum Teil bereits im Internet - im digitalen Verzeichnis der Kulturdenkmäler Hessens (DenkXweb) - einsehbar: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/
Die Erstellung der Denkmaltopographie im Bereich Nordkreis Waldeck-Frankenberg ist nach Aussage der Inventarisation / Landesamt für Denkmalpflege noch in Bearbeitung. Daher gilt was an vorläufigen Denkmallisten vorliegt, aber es kann noch zu Veränderungen kommen. Daher liegt keine verbindliche Rechtssicherheit vor.
Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:
Zuständigkeit
- Untere Denkmalschutzbehörde. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen (www.denkmalpflege-hessen.de)
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Die Zuständigkeiten sind im Bereich des Denkmalschutzes beim Fachdienst Bauen nach Kommunen unterteilt. Wer Ihre richtige Ansprechperson ist, können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:
KommuneZuständige Ansprechperson
Allendorf Hans-Peter LückelBad Arolsen Philipp WendeBad Wildungen Peter PlettBattenbergHans-Peter Lückel
Burgwald Florian SchickDiemelstadt Christian DöhlerFrankenau Christian Döhler
Frankenberg (Eder) Florian SchickGemeinde DiemelseeChristian Döhler
Gemeinde Edertal Philipp Wende
Gemünden (Wohra) Florian SchickHainaFlorian Schick
Hatzfeld (Eder) Hans-Peter Lückel
Korbach Vanessa BeckerLichtenfelsChristina FrankRosenthalFlorian SchickTwistetalChristina FrankVöhlPhilipp Wende
Volkmarsen Christian Döhler
WaldeckPeter Plett
WillingenChristina Frank
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Bauen
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Telefon: 05631 954-1418
E-Mail: bauen@lkwafkb.de
Kontaktperson
Florian Schick
Denkmalschutz
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:
- Verkäufliche Denkmäler in Hessen(Landesamt für Denkmalpflege)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 28.01.2013
Stichwörter
Denkmalbuch, Baudenkmale, bewegliche Kulturdenkmale, Bodendenkmale, Kunstdenkmale, Kulturlandschaften, Gartendenkmalpflege, Kleindenkmale, Denkmalliste, Denkmalverzeichnis, archäologische Kulturdenkmale, archäologische Flächendenkmale, Kulturdenkmale, städtebauliche Denkmalpflege