Angaben zum Denkmal Auskunft

    Denkmalbuch - Einsicht nehmen

    Beschreibung

    Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).

    Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de

    Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    Die Kulturdenkmäler in Hessen werden seit 1980 in Bild, Text und Karte systematisch erfasst und in den Bänden der "Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmäler in Hessen" publiziert.

    Mittlerweile sind mehr als zwei Drittel des Denkmalbestandes in diesen Bänden dokumentiert  und zum Teil bereits im Internet -  im digitalen Verzeichnis der Kulturdenkmäler Hessens (DenkXweb) - einsehbar: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/

    Die Erstellung der Denkmaltopographie im Bereich Nordkreis Waldeck-Frankenberg ist nach Aussage der Inventarisation / Landesamt für Denkmalpflege noch in Bearbeitung. Daher gilt was an vorläufigen Denkmallisten vorliegt, aber es kann noch zu Veränderungen kommen. Daher liegt keine verbindliche Rechtssicherheit vor.

    Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:

    Verkäufliche Denkmäler in Hessen

    Zuständigkeit

    • Untere Denkmalschutzbehörde. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
    • Landesamt für Denkmalpflege Hessen (www.denkmalpflege-hessen.de)

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    Die Zuständigkeiten sind im Bereich des Denkmalschutzes beim Fachdienst Bauen nach Kommunen unterteilt. Wer Ihre richtige Ansprechperson ist, können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:

    Kommune
    Zuständige Ansprechperson
    Allendorf Hans-Peter LückelBad Arolsen Philipp WendeBad Wildungen Peter PlettBattenbergHans-Peter Lückel
    Burgwald Florian SchickDiemelstadt Christian DöhlerFrankenau Christian Döhler
    Frankenberg (Eder) Florian SchickGemeinde DiemelseeChristian Döhler
    Gemeinde Edertal Philipp Wende
    Gemünden (Wohra) Florian SchickHainaFlorian Schick
    Hatzfeld (Eder) Hans-Peter Lückel
    Korbach Vanessa BeckerLichtenfelsChristina FrankRosenthalFlorian SchickTwistetalChristina FrankVöhlPhilipp Wende
    Volkmarsen Christian Döhler
    WaldeckPeter Plett
    WillingenChristina Frank

    Ansprechpartner

    Landesamt für Denkmalpflege Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss Biebrich

    65203 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadtbauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    34537 Bad Wildungen

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Bauen

    Adresse

    Besucheranschrift

    Jahnstraße 4

    Postfach

    35066 Frankenberg (Eder)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Südring 2

    Postfach

    34497 Korbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Südring 2

    Postfach

    34497 Korbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 28.01.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Denkmalbuch, Baudenkmale, bewegliche Kulturdenkmale, Bodendenkmale, Kunstdenkmale, Kulturlandschaften, Gartendenkmalpflege, Kleindenkmale, Denkmalliste, Denkmalverzeichnis, archäologische Kulturdenkmale, archäologische Flächendenkmale, Kulturdenkmale, städtebauliche Denkmalpflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English