Denkmalbuch - Einsicht nehmen
Beschreibung
Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de
Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.
Zuständigkeit
- Untere Denkmalschutzbehörde. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen (www.denkmalpflege-hessen.de)
Ansprechpartner
Landkreis Kassel - Denkmalpflege
Beschreibung
Der Fachdienst ist zuständig für die Aufgaben der „Unteren Denkmalschutzbehörde“, die dem Landkreis per Gesetz vom Land Hessen übertragen wurden.
Darüber hinaus betreut er denkmalpflegerische Einzel- und Großprojekte und nimmt die Geschäftsführung des Denkmalbeirates des Landkreises Kassel wahr.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0561 1003-2466
Telefax: 0561 1003-2401
Internet
Gemeindeverwaltung Bad Emstal - Bauen
Adresse
Postanschrift
Kasseler Straße 57
34308 Bad Emstal
Öffnungszeiten
Montag: Von 08:30 bis 11:00 Uhr
Dienstag: Von 08:30 bis 11:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: Von 08:30 bis 11:00 Uhr
Donnerstag: Von 08:30 bis 11:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: Von 08:30 bis 11:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Martin Vazquez-Boßdorf
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:
- Verkäufliche Denkmäler in Hessen(Landesamt für Denkmalpflege)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 28.01.2013
Stichwörter
Denkmalliste, Denkmalverzeichnis, Kunstdenkmale, Bodendenkmale, Denkmalbuch, bewegliche Kulturdenkmale, Kulturlandschaften, archäologische Kulturdenkmale, Gartendenkmalpflege, Baudenkmale, städtebauliche Denkmalpflege, Kleindenkmale, archäologische Flächendenkmale, Kulturdenkmale