Angaben zum Denkmal Auskunft

    Denkmalbuch - Einsicht nehmen

    Beschreibung

    Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).

    Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de

    Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.

    Zuständigkeit

    • Untere Denkmalschutzbehörde. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
    • Landesamt für Denkmalpflege Hessen (www.denkmalpflege-hessen.de)

    Ansprechpartner

    Landesamt für Denkmalpflege Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss Biebrich

    65203 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Schlitz - Allgem. Bauverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    An der Kirche 4

    36110 Schlitz

    Kontakt

    Telefon: 06642 970-0

    Telefax: 06642 970-55

    E-Mail: info@schlitz.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Schlitz - Fachbereich Technische Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Kirche 4

    36110 Schlitz

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Mittwoch 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06642 970-0

    Telefax: 06642 970-55

    E-Mail: info@schlitz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schlitz: Spezielle Hinweise für Stadt Schlitz

    Untere Denkmalbehörde für den Bereich der Stadt Schlitz ist das Kreisbauamt in Lauterbach.

    Im Fachbereich Technische Dienste der Stadtverwaltung liegt eine Aufstellung der Kulturdenkmäler im Schlitzerland vor.

    Gerne sind wir bereit, in den Unterlagen für Sie nachzuschauen. 


    Untere Denkmalbehörde für den Bereich der Stadt Schlitz ist das Kreisbauamt in Lauterbach.

    Im Fachbereich Technische Dienste der Stadtverwaltung liegt eine Aufstellung der Kulturdenkmäler im Schlitzerland vor.

    Gerne sind wir bereit, in den Unterlagen für Sie nachzuschauen. 


    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 28.01.2013

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2013 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Denkmalliste, Denkmalverzeichnis, Kunstdenkmale, Bodendenkmale, Denkmalbuch, bewegliche Kulturdenkmale, Kulturlandschaften, archäologische Kulturdenkmale, Gartendenkmalpflege, Baudenkmale, städtebauliche Denkmalpflege, Kleindenkmale, archäologische Flächendenkmale, Kulturdenkmale

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)