Denkmalbuch - Einsicht nehmen
Beschreibung
Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de
Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.
Zuständigkeit
- Untere Denkmalschutzbehörde. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen (www.denkmalpflege-hessen.de)
Ansprechpartner
Stadt Homberg (Ohm) - IV.2 Hochbau
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze rund ums Rathaus, parkscheibenpflichtig (2 h)
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus/Innenstadt
Linien:- Bus: Linie 5332 Kirchhain-Homberg-Nieder-Gemünden und zurück
- Bus: Linie MR-80 Homberg-Schweinsberg-Schröck-Marburg
- Bus: Linie VB-13 Homberg-Kirtorf-Alsfeld und zurück
- Bus: Linie VB-71 Homberg-Gemünden-Ehringshausen und zurück
- Bus: Linie VB-81/82 Höingen-Deckenbach-Homberg-Gontershausen-
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen, aber telefonisch erreichbar
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:
- Verkäufliche Denkmäler in Hessen(Landesamt für Denkmalpflege)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 28.01.2013
Stichwörter
Denkmalliste, Denkmalverzeichnis, Kunstdenkmale, Bodendenkmale, Denkmalbuch, bewegliche Kulturdenkmale, Kulturlandschaften, archäologische Kulturdenkmale, Gartendenkmalpflege, Baudenkmale, städtebauliche Denkmalpflege, Kleindenkmale, archäologische Flächendenkmale, Kulturdenkmale