Denkmalbuch - Einsicht nehmen
Beschreibung
Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de
Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.
Zuständigkeit
- Untere Denkmalschutzbehörde. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen (www.denkmalpflege-hessen.de)
Ansprechpartner
Stadt Rosbach v. d. Höhe - Stadtplanung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ricarda Gund
Herr Stefan Sommer
Herr Denis Grosch
Postfachadresse
Postfach 1263
61186 Rosbach v. d. Höhe
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06003 822-401
E-Mail: grosch@rosbach-hessen.de
Stadt Rosbach v. d. Höhe - Stadtplanung
Adresse
Postanschrift
Dieselstraße 12
61191 Rosbach v. d. Höhe
Öffnungszeiten
Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Volker Stuhl
Postanschrift
Dieselstraße 12
61191 Rosbach v. d. Höhe
E-Mail: stuhl@rosbach-hessen.de
Telefon Festnetz: 06003 822-401
Frau Ricarda Gund
Postanschrift
Dieselstraße 12
61191 Rosbach v. d. Höhe
E-Mail: gund@rosbach-hessen.de
Telefon Festnetz: 06003 822-407
Herr Stefan Sommer
Postanschrift
Dieselstraße 12
61191 Rosbach v. d. Höhe
Telefon Festnetz: 06003 822-404
E-Mail: sommer@rosbach-hessen.de
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:
- Verkäufliche Denkmäler in Hessen(Landesamt für Denkmalpflege)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 28.01.2013
Stichwörter
Bodendenkmale, Kulturdenkmale, bewegliche Kulturdenkmale, archäologische Kulturdenkmale, Denkmalliste, archäologische Flächendenkmale, Kunstdenkmale, Gartendenkmalpflege, Baudenkmale, städtebauliche Denkmalpflege, Kulturlandschaften, Denkmalverzeichnis, Kleindenkmale, Denkmalbuch