Denkmalbuch - Einsicht nehmen
Beschreibung
Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de
Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.
Zuständigkeit
- Untere Denkmalschutzbehörde. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen (www.denkmalpflege-hessen.de)
Ansprechpartner
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 611 6906-0
Fax: +49 611 6906-140
Internet
Fachdienst Bauaufsicht - Untere Denkmalschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Maier (Untere Denkmalschutzbehörde)
Frau Macchiarella (Untere Denkmalschutzbehörde)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4324
Frau Kroemer (Untere Denkmalschutzbehörde)
Frau Weber (Untere Denkmalschutzbehörde)
Internet
Stadt Rodgau - Fachbereich Stadtplanung und Bauberatung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: bau@rodgau.de
E-Mail: planung@rodgau.de
Kontaktperson
Frau Thiel
Frau Friedrich-Weber
Frau Kamphaus
Frau Oppolzer
Frau Rieth
Weitere Informationen
Der Fachbereich Stadtplanung und Bauberatung beschäftigt sich mit Stadtentwicklungs- und Verkehrskonzepten, städtebaulichen Entwürfen und der Ausarbeitung von Bebauungsplänen. Er erstellt Gestaltungsentwürfe für Straßen und Plätze sowie die Konzeption und Beschilderung besonderer Wege und Routen in und um Rodgau.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
- Bürgerbeteiligung - freiwillige Beteiligungsformate und gesetzliche Planverfahren
- Rechtskräftige Bebauungspläne
- Mitwirkung an der Erstellung der Regionalen Flächennutzungsplan
- Erarbeitung von städtebaulichen Konzepten
- Verkehrsplanung und Erarbeitung von Mobilitäts- und Verkehrskonzepten
- Beratung von Bauwilligen
- Abgabe von Stellungnahmen zu Bauanträgen an das Kreisbauamt
- Durchführung von Städtebau Förderprogrammen:
- Stadtumbau in Dudenhofen
- Durchführung Rodgau West
- Biotopverbund und Artenschutz
Aktuell:
Beteiligung der Öffentlichkeit - Bebauungsplan Weiskirchen Nr. 30 „Hauptstraße – Schillerstraße“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau hat am 26.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Weiskirchen Nr. 30 „Hauptstraße – Schillerstraße“ gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB beschlossen. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden die Inhalte dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt. Die kompletten Planunterlagen stehen unter he.bauleitplanung-online.de zur Einsichtnahme zur Verfügung. Sie können Stellungnahmen während der Offenlegungszeit schriftlich beim Magistrat der Stadt Rodgau oder über die Plattform „Bauleitplanung-online“ einreichen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:
- Verkäufliche Denkmäler in Hessen(Landesamt für Denkmalpflege)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 28.01.2013
Stichwörter
Kunstdenkmale, archäologische Kulturdenkmale, archäologische Flächendenkmale, Baudenkmale, Kulturlandschaften, Denkmalbuch, bewegliche Kulturdenkmale, Gartendenkmalpflege, Denkmalliste, Denkmalverzeichnis, Kleindenkmale, Kulturdenkmale, Bodendenkmale, städtebauliche Denkmalpflege