Angaben zum Denkmal Auskunft
    99033003023000

    Denkmalbuch - Einsicht nehmen

    Beschreibung

    Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).

    Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de

    Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.

    Zuständigkeit

    • Untere Denkmalschutzbehörde. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
    • Landesamt für Denkmalpflege Hessen (www.denkmalpflege-hessen.de)

    Ansprechpartner

    Landesamt für Denkmalpflege Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss Biebrich

    65203 Wiesbaden

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 6906-0

    Fax: +49 611 6906-140

    E-Mail: Denkmalamt.Hessen@Denkmalpflege-Hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Fachdienst Bauaufsicht - Untere Denkmalschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06074 8180-4344

    Fax: 06074 8180-4932

    E-Mail: bauaufsicht@kreis-offenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Rodgau - Fachbereich Stadtplanung und Bauberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hintergasse 15

    63110 Rodgau

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    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Der Fachbereich Stadtplanung und Bauberatung beschäftigt sich mit Stadtentwicklungs- und Verkehrskonzepten, städtebaulichen Entwürfen und der Ausarbeitung von Bebauungsplänen. Er erstellt Gestaltungsentwürfe für Straßen und Plätze sowie die Konzeption und Beschilderung besonderer Wege und Routen in und um Rodgau. 

    Aufgaben und Verantwortlichkeiten

    • Bürgerbeteiligung - freiwillige Beteiligungsformate und gesetzliche Planverfahren
    • Rechtskräftige Bebauungspläne
    • Mitwirkung an der Erstellung der Regionalen Flächennutzungsplan
    • Erarbeitung von städtebaulichen Konzepten
    • Verkehrsplanung und Erarbeitung von Mobilitäts- und Verkehrskonzepten
    • Beratung von Bauwilligen
    • Abgabe von Stellungnahmen zu Bauanträgen an das Kreisbauamt
    • Durchführung von Städtebau Förderprogrammen:
    • Durchführung Rodgau West
    • Biotopverbund und Artenschutz

    Aktuell:

    Beteiligung der Öffentlichkeit - Bebauungsplan Weiskirchen Nr. 30 „Hauptstraße – Schillerstraße“

    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau hat am 26.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Weiskirchen Nr. 30 „Hauptstraße – Schillerstraße“ gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB beschlossen. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden die Inhalte dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt. Die kompletten Planunterlagen stehen unter he.bauleitplanung-online.de zur Einsichtnahme zur Verfügung. Sie können Stellungnahmen während der Offenlegungszeit schriftlich beim Magistrat der Stadt Rodgau oder über die Plattform „Bauleitplanung-online“ einreichen. 

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 28.01.2013

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2013

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kunstdenkmale, archäologische Kulturdenkmale, archäologische Flächendenkmale, Baudenkmale, Kulturlandschaften, Denkmalbuch, bewegliche Kulturdenkmale, Gartendenkmalpflege, Denkmalliste, Denkmalverzeichnis, Kleindenkmale, Kulturdenkmale, Bodendenkmale, städtebauliche Denkmalpflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019