Angaben zum Denkmal Auskunft
    99033003023000

    Denkmalbuch - Einsicht nehmen

    Beschreibung

    Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).

    Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de

    Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.

    Zuständigkeit

    • Untere Denkmalschutzbehörde. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
    • Landesamt für Denkmalpflege Hessen (www.denkmalpflege-hessen.de)

    Ansprechpartner

    Landesamt für Denkmalpflege Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss Biebrich
    65203 Wiesbaden

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 6906-0

    Fax: +49 611 6906-140

    E-Mail: Denkmalamt.Hessen@Denkmalpflege-Hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis) - Städtebau und Stadtgestaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1
    61440 Oberursel (Taunus)

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1280
    61402 Oberursel (Taunus)

    Öffnungszeiten

    Ihr Besuch im Rathaus
    Termine sind im Rathaus nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06171 502-415

    Fax: 06171 502-7118

    E-Mail: stadtentwicklung@oberursel.de

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 28.01.2013

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2013
    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Baudenkmale, Bodendenkmale, Denkmalliste, Gartendenkmalpflege, Kleindenkmale, Kulturdenkmale, Kunstdenkmale, archäologische Flächendenkmale, archäologische Kulturdenkmale, bewegliche Kulturdenkmale, städtebauliche Denkmalpflege, Kulturlandschaften, Denkmalverzeichnis, Denkmalbuch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019