Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste

    Beschreibung

    Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale werden in einer Denkmalliste erfasst, die als Arbeitshilfe für alle Beteiligten dient. Die Aufnahme eines Kulturdenkmals in dieser Liste hat deklaratorische Bedeutung, das heißt, ein Kulturdenkmal ist bereits geschützt, bevor es in dieser Liste geführt wird, weil es die Definitionen erfüllt, die das Denkmaklschutzgesetz aufstellt.

    Aufgeführt wird in der Denkmalliste:

    • Kurzbezeichnung des Kulturdenkmals
    • Lage
    • charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)

    Die hessische Denkmalliste befindet sich im Aufbau. Welche Gebiete bereits vollständig mit geobezogenen Fachdaten aufbereitet werden konnten, können Sie im Internetauftritt „Kulturdenkmäler in Hessen“ recherchieren. Weitere Gebiete werden stufenweise ergänzt.

    Zuständigkeit

    Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist zuständig für die Inventarisation aller Hessischen Denkmäler.

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    Die Zuständigkeiten sind im Bereich des Denkmalschutzes beim Fachdienst Bauen nach Kommunen unterteilt. Wer Ihre richtige Ansprechperson ist, können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:

    Kommune
    Zuständige Ansprechperson
    Allendorf Hans-Peter LückelBad Arolsen Philipp WendeBad Wildungen Peter PlettBattenbergHans-Peter Lückel
    Burgwald Florian SchickDiemelstadt Christian DöhlerFrankenau Christian Döhler
    Frankenberg (Eder) Florian SchickGemeinde DiemelseeChristian Döhler
    Gemeinde Edertal Philipp Wende
    Gemünden (Wohra) Florian SchickHainaFlorian Schick
    Hatzfeld (Eder) Hans-Peter Lückel
    Korbach Vanessa BeckerLichtenfelsChristina FrankRosenthalFlorian SchickTwistetalChristina FrankVöhlPhilipp Wende
    Volkmarsen Christian Döhler
    WaldeckPeter Plett
    WillingenChristina Frank

    Die Zuständigkeiten sind im Bereich des Denkmalschutzes beim Fachdienst Bauen nach Kommunen unterteilt. Wer Ihre richtige Ansprechperson ist, können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:

    Kommune
    Zuständige Ansprechperson
    Allendorf Hans-Peter LückelBad Arolsen Philipp WendeBad Wildungen Peter PlettBattenbergHans-Peter Lückel
    Burgwald Florian SchickDiemelstadt Christian DöhlerFrankenau Christian Döhler
    Frankenberg (Eder) Florian SchickGemeinde DiemelseeChristian Döhler
    Gemeinde Edertal Philipp Wende
    Gemünden (Wohra) Florian SchickHainaFlorian Schick
    Hatzfeld (Eder) Hans-Peter Lückel
    Korbach Vanessa BeckerLichtenfelsChristina FrankRosenthalFlorian SchickTwistetalChristina FrankVöhlPhilipp Wende
    Volkmarsen Christian Döhler
    WaldeckPeter Plett
    WillingenChristina Frank

    Ansprechpartner

    Landesamt für Denkmalpflege Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss Biebrich

    65203 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Bauen

    Adresse

    Besucheranschrift

    Jahnstraße 4

    Postfach

    35066 Frankenberg (Eder)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Südring 2

    Postfach

    34497 Korbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Südring 2

    Postfach

    34497 Korbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Verfahrensablauf

    Ein Kulturdenkmal wird von Amts wegen in die Denkmalliste aufgenommen. Auch kann jeder (z.B. Eigentümer) einen entsprechenden Antrag stellen. Das Objekt muss die im Denkmalschutzgesetz definierten Eigenschaften haben.

    In diesem Verfahren wird der Eigentümer unterrichtet, wenn ein Eintrag erfolgt, und auf die Rechte und Pflichten hingewiesen, die der Besitz eines Kulturdenkmals mit sich bringt.

    Kosten

    Für die Eintragung und die Einsicht in die Denkmalliste werden keine Gebühren erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 28.01.2013

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2013 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Denkmalliste, Gartendenkmalpflege, Denkmalverzeichnis, bewegliche Kulturdenkmale, Bodendenkmale, Kulturlandschaften, Kunstdenkmale, Kulturdenkmale, städtebauliche Denkmalpflege, Kleindenkmale, archäologische Flächendenkmale, archäologische Kulturdenkmale, Baudenkmale

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)