Kartensperrung bei Verlust oder Diebstahl
Beschreibung
Wenn Ihre EC- oder Kreditkarte gestohlen wurde, müssen Sie die betreffende Karte so schnell wie möglich sperren lassen, um Missbrauch zu vermeiden.
Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank, ob diese an den bundesweiten Sperrnotruf 116 116 angeschlossen ist oder ob Sie gegebenenfalls eine andere Sperrnummer verwenden müssen. Speichern Sie diese Nummer in Ihrem Mobiltelefon, damit Sie im Notfall nicht erst danach suchen müssen. Nähere Informationen zum bundesweiten Sperrnotruf finden Sie im Internet auf der Seite der "Polizei-Beratung" (Sperrnotruf 116 116)
Mit der Sperrung über Ihre Hausbank beziehungsweise über das Kreditkartenunternehmen wird allerdings nur verhindert, dass Ihre Karte im PIN-Verfahren benutzt werden kann – es ist weiterhin möglich, durch Vorlage Ihrer Karte und Fälschung Ihrer Unterschrift auf Ihre Kosten mit der Karte zu zahlen.
Mehr zu diesem Thema finden Sie unter "EC- und Kreditkartenbetrug"
TIPP: In Deutschland gibt es die Möglichkeit, Karten über das System "KUNO" ("Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr durch Nutzung nicht polizeilicher Organisationsstrukturen") sperren zu lassen. KUNO ist elektronisch mit dem Einzelhandel und Netzbetreibern verbunden und kann auf Ihren Wunsch die Daten der Karte in die Sperrdateien der Kassensysteme übermitteln. Es ist dann nicht mehr möglich, mit der gesperrten Karte im Elektronischen Lastschriftverfahren (ohne PIN-Eingabe) zu bezahlen.
Mehr zum Thema „KUNO“ finden Sie auf der Webseite.
- Polizeiberatung
- Zentraler Sperrnotruf 116 116(Polizeiliche Kriminalprävention)
- EC- und Kreditkartenbetrug(Polizeiliche Kriminalprävention)
- "KUNO"(Kuno-Sperrdienst)
Zuständigkeit
- für die Sperrung der EC-Karte:
- Ihre Hausbank oder
- der bundesweite Sperrnotruf 116 116
- für die Sperrung der Kreditkarte:
- das jeweilige Karteninstitut oder
- der bundesweite Sperrnotruf 116 116
- für die Verlust-/Diebstahlsanzeige: jede Polizeidienststelle
Verfahrensablauf
Veranlassen Sie, sobald Sie den Verlust der Karte bemerken, die Sperrung bei der zuständigen Stelle. Dazu benötigen Sie in der Regel Ihre Kontonummer (möglichst auch die Bankleitzahl) sowie bei Kreditkarten die vollständige Kreditkartennummer.
Nachdem Sie die Sperre der Karte veranlasst haben, sollten Sie unverzüglich eine Diebstahls- oder Verlustanzeige bei der Polizei erstatten.
Fristen
Um Schäden durch Missbrauch der verlorenen oder gestohlenen Karten zu vermeiden, sollten Sie Ihre Karten sofort, nachdem Sie den Verlust bemerken, sperren lassen.
Kosten
Für die Sperrung der Karten und die Erstattung der Anzeige fallen in der Regel keine Kosten an.
Die Neuausstellung einer EC- oder Kreditkarte kann mit Kosten verbunden sein. Erkundigen Sie sich diesbezüglich direkt bei Ihrer Bank oder Ihrem Kreditkartenunternehmen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.01.2013
Stichwörter
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