Umlegung von Grundstücken - Beschluss
Beschreibung
Im Umlegungsverfahren werden Grundstücke bzw. Grundstücksteile so verändert und getauscht, dass neue Grundstücke entstehen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltet sind.
Die Umverteilung soll einen Ausgleich zwischen den Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer und der Allgemeinheit schaffen. Der Wert des Grundeigentums von Einzelnen darf durch die Umlegung nicht geringer werden. Alle beteiligten Grundstückeigentümer sollen ein dem Verkehrswert und der Lage nach möglichst gleichwertiges Grundstück bekommen.
Ist der Wert des neuen Grundstücks geringer als der des alten, wird die Differenz ausbezahlt. Kann die Gemeinde den Eigentümern nur ein Grundstück mit höherem Verkehrswert als das ursprüngliche zuteilen, müssen diese eine Zahlung leisten.
Hinweis:
In Ausnahmefällen ist es auch möglich, dass ein neues Grundstück außerhalb des Umlegungsgebietes oder eine Geldabfindung angeboten wird.
An einer Umlegung sind beteiligt:
- die Grundstückseigentümer
- die Gemeinde
- alle Inhaber von Rechten an den betroffenen Grundstücken
- die Bedarfs- und Erschließungsträger
Zuständigkeit
An die Umlegungsstelle der Gemeinde (oder Stadt), in der die betroffenen Grundstücke liegen.
Ansprechpartner
Gemeinde Breidenbach
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Fußläufig erreichbar
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- Bus: Linie X41: Dillenburg–Eschenburg–Biedenkopf (und zurück) (Expressbus)
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- Bus: Linie 491: Dillenburg–Niedereisenhausen–Biedenkopf (und zurück)
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- Bus: Linie MR-51: Biedenkopf–Niedereisenhausen–Friedensdorf–Biedenkopf
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- Bus: Linie MR-52: Biedenkopf–Friedensdorf–Niedereisenhausen-Biedenkopf
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
- Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
- Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
- Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
- Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Terminvereinbarung
Geringe oder keine Wartezeiten und die Sicherheit, dass der für Ihr Anliegen richtige Sachbearbeiter auch verfügbar ist.
Buchen Sie einfach online einen verbindlichen Termin für Ihren Besuch in unserem Rathaus. Über die Online-Buchung haben Sie auch die Möglichkeit, den Termin nachträglich anzupassen oder bequem abzusagen.
Natürlich können Sie Ihren Termin auch telefonisch unter 06465 680 vereinbaren.
Kontakt
Telefon: 06465 68-0
E-Mail: info@breidenbach.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Paypal, Überweisung, Bargeldlose Zahlung, Überweisung/Zahlschein, Bargeldzahlung, SEPA-Überweisung
Bankverbindung
Gemeinde Breidenbach
Empfänger: Gemeinde Breidenbach
IBAN: DE16 5335 0000 0140 0070 56
BIC: HELADEF1MAR
Bankinstitut: Sparkasse Marburg-Biedenkopf
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Bezahlmöglichkeiten: Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..)), Some(Überweisung), Some(Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Barzahlung), Some(Überweisung/Zahlschein (ist ein Bankformular, das bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes oder eigenes Bankkonto verwendet wird.))
Stichwörter
Gemeinde, Gemeinden, Gemeindeverwaltung, Gemeindevorstand
Gemeinde Breidenbach - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Fußläufig erreichbar
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- Bus: Linie X41: Dillenburg–Eschenburg–Biedenkopf (und zurück) (Expressbus)
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- Bus: Linie 491: Dillenburg–Niedereisenhausen–Biedenkopf (und zurück)
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- Bus: Linie MR-51: Biedenkopf–Niedereisenhausen–Friedensdorf–Biedenkopf
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- Bus: Linie MR-52: Biedenkopf–Friedensdorf–Niedereisenhausen-Biedenkopf
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
- Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
- Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
- Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
- Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Terminvereinbarung
Geringe oder keine Wartezeiten und die Sicherheit, dass der für Ihr Anliegen richtige Sachbearbeiter auch verfügbar ist.
Buchen Sie einfach online einen verbindlichen Termin für Ihren Besuch in unserem Rathaus. Über die Online-Buchung haben Sie auch die Möglichkeit, den Termin nachträglich anzupassen oder bequem abzusagen.
Natürlich können Sie Ihren Termin auch telefonisch unter 06465 680 vereinbaren.
Kontakt
Telefon: 06465 68-0
E-Mail: info@breidenbach.de
Kontaktperson
Herr Norbert Schmidt
Frau Annette Schmidt
Frau Judith Weber
Herr Karsten Frömter
Hausanschrift
E-Mail: k.froemter@breidenbach.de
Frau Melanie Fehlauer
Postanschrift
Bachstr. 4-14
35236 Breidenbach
E-Mail: m.fehlauer@breidenbach.de
Telefon Festnetz: +49 6465 68-37
Frau Andrea Müller-Eckhardt
Postanschrift
Bachstr. 4-14
35236 Breidenbach
E-Mail: a.mueller-eckhardt@breidenbach.de
Telefon Festnetz: 06465 68-35
Herr Michael Schmidt (Tiefbauamt)
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Breidenbach
Empfänger: Gemeinde Breidenbach
IBAN: DE16 5335 0000 0140 0070 56
BIC: HELADEF1MAR
Bankinstitut: Sparkasse Marburg-Biedenkopf
erforderliche Unterlagen
Keine.
Voraussetzungen
Voraussetzung für das Umlegungsverfahren ist, dass sich die Neugestaltung entweder
- auf ein Gebiet innerhalb eines Bebauungsplans oder
- auf im Zusammenhang bebaute Ortsteile bezieht.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Gemeinde führt zu Beginn alle betroffenen Einzelgrundstücke ("Einwurfsgrundstücke") rechnerisch zu einer Umlegungsmasse zusammen. Dies gibt sie in einem Beschluss bekannt. Damit tritt eine Verfügungs- und Veränderungssperre für die betroffenen Grundstücke ein. Wesentliche Änderungen am Grundstück dürfen dann nur noch mit Genehmigung der Gemeinde vorgenommen werden. Wesentliche Änderungen sind beispielsweise ein Verkauf oder bauliche Veränderungen.
Die Gemeinde macht den Beschluss öffentlich bekannt (beispielsweise in der Gemeindezeitung oder durch einen Aushang). Innerhalb eines Monats sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, bei der Umlegungsstelle anzumelden.
Die Gemeinde erstellt eine Bestandskarte und ein Bestandsverzeichnis aller betroffenen Grundstücke und meldet die Umlegung an das zuständige Grundbuchamt. Dieses vermerkt die geplante Umlegung im Grundbuch.
Von der Umlegungsmasse sondert die Gemeinde alle künftig für öffentliche Verkehrsflächen (z. B. Straßen, Plätze, Grünanlagen) benötigten Flächen aus. Die verbleibende Umlegungsmasse ("Verteilungsmasse") wird so neu aufgeteilt, dass neue nutzbare Zuteilungsgrundstücke entstehen. Die geplante Umlegung wird in einem öffentlich aufliegenden Umlegungsplan dargestellt. Wer ein berechtigtes Interesse nachweist, kann in diesen Einsicht nehmen. Sind Sie am Umlegungsverfahren beteiligt, erhalten Sie den Sie betreffenden Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
Die Gemeinde gibt bekannt, ab welchem Zeitpunkt der Umlegungsplan nicht mehr angefochten werden kann. Nach diesem Termin teilt sie die umgelegten und die neuen Grundstücke zu
Fristen
Während des Verfahrens gibt es unterschiedliche Fristen und Termine. Diese erfahren Sie in Bekanntmachungen und Bescheiden.
Kosten
Keine.
Hinweis:
Möglicherweise müssen die Eigentümer eine Zahlung leisten, wenn das neue Grundstück mehr wert ist als das alte.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonstiges:
Finden die Grundstückseigentümer und die Gemeinde eine andere einvernehmliche Lösung, müssen sie kein Umlegungsverfahren durchführen. Für kleine Flächen mit geringem Neuordnungsbedarf gibt es außerdem ein vereinfachtes Verfahren mit weniger Zeit- und Verwaltungsaufwand.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 17.01.2013
Stichwörter
Grenu, Grundstück, Neuordnungsumlegung, Umlegungsplan, Grundstück, Grundstückstausch, Eigentum, Erschließungsumlegung, Verteilung nach Werten, Grenzveränderung, Umlegungsvorteil, vereinfachte Umlegung, Flächenbeitrag, Grundstück, Grundeigentum, Umlegungsbeschluss, Umlegungsausschuss, Raumordnung, Baulandumlegung, Verteilungsmasse, Teilumlegungsplan, Verteilung nach Flächen, Umlegungsverfahren, Grenzänderung, Liegenschaftskataster, Flurbereinigung, Grundstück, Grundstücksflächentauschverfahren, Umlegungsstelle, Umlegungsausgleichleistung, Umlegungsmasse, Grundbuch, Grundstück, Bodenordnungsverfahren, Grundstück