• Neu-Isenburg (Landkreis Offenbach, Hessen)
Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Anmeldung

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung

Beschreibung

Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.

Hinweis:

Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Zuständigkeit

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Service-Telefon zum Beitragskonto:
Tel.: +49 185 - 9995-0100

Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
Tel.: +49 185 - 9995-0888*
Fax: +49 185 - 9995-0105*

Service-Telefonzeiten:
Mo: 7:00 - 19:00 Uhr
Di:  7:00 - 19:00 Uhr
Mi:  7:00 - 19:00 Uhr
Do: 7:00 - 19:00 Uhr
Fr:  7:00 - 19:00 Uhr

* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk

Ansprechpartner

Für Neu-Isenburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • formloses Schreiben per Post oder
  • ausgefülltes Anmeldeformular im Internet

Formulare

Voraussetzungen

Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,

  • wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
  • wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

  • dass diese von niemandem bewohnt wird,
  • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
  • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies

  • formlos schriftlich tun,
  • ein Formular ausfüllen oder
  • einen Online-Dienst nutzen.

Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.



Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.

Fristen

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

  • dort wohnen,
  • dort gemeldet sind oder
  • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

Kosten

Für Bürgerinnen und Bürger:

  • je Wohnung: 17,50 Euro monatlich

  • jede weitere Wohnung: 17,50 Euro monatlich

  • ermäßigter Rundfunkbeitrag (ein Drittel des Rundfunkbeitrags): 5,83 Euro monatlich

Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

Hinweise (Besonderheiten)

Bemerkungen

Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 01.01.2013 abgelöst.

Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 12.06.2013

Version

Technisch erstellt am 19.12.2012

Technisch geändert am 26.03.2025

Stichwörter

SWR, WDR, MDR, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Fernsehen, Deutschlandradio, Rundfunkgebührenbefreiung, Hörfunk, Beitragsservice, Kontingentflüchtling, GEZ, Fernsehgebührenbefreiung, Gebühreneinzugszentrale, Rundfunkbeitrag, NDR, ARD, BSHG, BR, Dritte Programme, ZDF, Haushaltsabgabe, HR, RF, Radio, Rundfunkfinanzierung, Fernseher, Rundfunkgebühr, Fernsehgebühr

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019