Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich abmelden

    Beschreibung

    Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

    - in einer Lebensgemeinschaft oder als sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, wenn für diese Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird (Eine Wohnung – ein Beitrag)

    - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden oder

    - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.

    Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Abmeldung (IES:Bad Homburg v. d. Höhe)

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
    50656 Köln

    Service-Telefon zum Beitragskonto:
    Tel.: +49 185 - 9995-0100

    Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
    Tel.: +49 185 - 9995-0888*
    Fax: +49 185 - 9995-0105*

    Service-Telefonzeiten:
    Mo: 7:00 - 19:00 Uhr
    Di:  7:00 - 19:00 Uhr
    Mi:  7:00 - 19:00 Uhr
    Do: 7:00 - 19:00 Uhr
    Fr:  7:00 - 19:00 Uhr

    * 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
    • Meldebescheinigung
    • Sofern erforderlich:
      • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
      • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

    • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
    • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
    • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

    Kosten

    Abmeldung: gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 23.08.2017

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2012 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Deutschlandradio, Dritte Programme, Ummeldung, Rundfunkgebühr, Fernsehgebührenbefreiung, Haushaltsabgabe, BR, SGB, WDR, Rundfunkfinanzierung, HR, Radio, Kontingentflüchtling, Abmeldung, Fernsehen, Änderung, Hörfunk, ZDF, Fernsehgebühr, Rundfunk, Beitragspflicht, MDR, Fernseher, GEZ, Gebühreneinzugszentrale, Beitragsservice, SWR, Rundfunkbeitrag, Rundfunkgebührenbefreiung, BSHG, Sozialhilfeangelegenheit, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, RF, NDR, ARD

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)