Rundfunkbeitrag im privaten Bereich abmelden
Sie können sich vom Rundfunkbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen abmelden.
Beschreibung
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- in einer Lebensgemeinschaft oder als sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, wenn für diese Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird (Eine Wohnung – ein Beitrag)
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden oder
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Service-Telefon zum Beitragskonto:
Tel.: +49 185 - 9995-0100
Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
Tel.: +49 185 - 9995-0888*
Fax: +49 185 - 9995-0105*
Service-Telefonzeiten:
Mo: 7:00 - 19:00 Uhr
Di: 7:00 - 19:00 Uhr
Mi: 7:00 - 19:00 Uhr
Do: 7:00 - 19:00 Uhr
Fr: 7:00 - 19:00 Uhr
* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Formulare
Voraussetzungen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Entfällt
Verfahrensablauf
- Sie können die Abmeldung online oder postalisch dem Beitragsservice mitteilen.
Kosten
Abmeldung: gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 23.08.2017
Stichwörter
Rundfunk, Ummeldung, Rundfunkgebührenbefreiung, BR, WDR, Rundfunkgebühr, Haushaltsabgabe, ARD, Hörfunk, RF, Rundfunkfinanzierung, Beitragsservice, MDR, Deutschlandradio, ZDF, HR, NDR, Beitragspflicht, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Fernsehgebühr, Rundfunkbeitrag, Dritte Programme, SWR, BSHG, Gebühreneinzugszentrale, Kontingentflüchtling, Fernseher, Sozialhilfeangelegenheit, Fernsehgebührenbefreiung, SGB, Änderung, Abmeldung, GEZ, Radio, Fernsehen