Ehrenamts-Card Hessen (E-Card)
Beschreibung
Bürgerschaftliches Engagement ist für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Ohne die Mitwirkung seiner Bürgerinnen und Bürger wäre der Staat nicht in der Lage, die gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft zu lösen.
Viele Menschen in Hessen engagieren sich ehrenamtlich, die Möglichkeiten und Einsatzfelder sind so vielfältig wie die Interessen und Fähigkeiten der Menschen: Ob im Sport, im Jugend- oder Seniorenbereich, bei der Feuerwehr, bei freiwilligen sozialen Diensten, in der Kirchgemeinde, in Chören oder Kunstvereinen, bei Initiativen im Umwelt- oder Tierschutz: Ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit von Gleichgesinnten ist für unser Gemeinwohl ebenso wichtig wie unersetzlich.
Das verdient Anerkennung!
Deshalb hat die Hessische Landesregierung gemeinsam mit den Landkreisen sowie den kreisfreien und den Sonderstatus-Städten die Ehrenamts-Card als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung gegenüber all denen eingeführt, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren.
Inhaber der Ehrenamts-Card können in ganz Hessen eine Fülle von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Veranstaltungen aus Spitzensport und Kultur ebenso wie Kinos, Museen, Volkshochschulkurse, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Neben dauerhaften Vergünstigungen werden auch immer wieder attraktive Sonderaktionen, Gewinnspiele und Freikarten angeboten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Ehrenamts-Card können Sie bei der Verwaltung der Landkreise, kreisfreien Städte oder der Sonderstatusstädte beantragen. Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen, die Ihnen die Ehrenamts-Card ausstellen und Ihre Fragen beantworten, finden Sie im Internetauftritt zur Ehrenamts-Card.
- Ihr Kontakt vor Ort(Ehrenamts-Card)
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 03.2 - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt, Kultur und Partnerschaften
Beschreibung
Öffentlichkeitsarbeit
Zentrales Aufgabenfeld ist die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Ziel ist die umfassende Außendarstellung der vielfältigen Arbeitsbereiche der Kreisverwaltung. Dies geschieht mit Hilfe von Öffentlichen Bekanntmachungen, Pressemeldungen, der Durchführung von Pressegesprächen und der Beantwortung von Presseanfragen.
Internetauftritt
Die Arbeitsgruppe koordiniert den Internetauftritt der Kreisverwaltung und ist für die aktuelle Darstellung der Homepage, in Zusammenarbeit mit Internetredakteuren aus den einzelnen Fachbereichen, verantwortlich.
Kreisarchiv
In der Arbeitsgruppe wird ein kleines heimatkundliches Archiv geführt, welches interessierten Bürgerinnen und Bürgern gerne zur Verfügung steht.
Kulturförderung
Der Schwalm-Eder-Kreis unterstützt Aktivitäten von Kultur- und Musikgruppen, Vereinen und Initiativen, sowie auch Vereins-und Ortsjubiläen. In der Arbeitsgruppe wird die Mittelvergabe gem. den Förderrichtlinien umgesetzt und verantwortet.
Partnerschaften
Der Schwalm-Eder-Kreis pflegt im Rahmen internationaler Partnerschaften ein Netzwerk von Freundschaften. Es bestehen Kreispartnerschaften mit dem Berliner Stadtbezirk Mitte (bzw. dem ehemaligen Bezirk Tiergarten, seit 1961), mit der mittelfinnischen Stadt Kajaani (seit 1973), mit dem District Sedgemoor/England (seit 1979) und dem Landkreis Pila/Polen (seit 1992). Diese Partnerschaft ist mit vielen Aktivitäten die zur Zeit lebendigste.
Außerdem gibt es eine Vereinbarung über Zusammenarbeit und freundschaftliche Begegnungen mit dem Kyffhäuserkreis in Thüringen.
Wenn Städte und Gemeinden oder deren Partnerschaftsvereine in diese Länder und Regionen ebenso Partnerschaften unterhalten, können diese gefördert werden.
Ehrenamt
Mit der Koordinierungsstelle Ehrenamt Schwalm-Eder bieten wir Ihnen vielfältige Angebote rund um bürgerschaftliches Engagement. Wir setzten uns mit Beratung, Fortbildung, Förderung und Anerkennung für den Erhalt und die Stärkung des Ehrenamtes vor Ort ein .
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Voraussetzungen
- mehr als 5 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche
- rein ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit (z.B. ohne pauschale Aufwandsentschädigung; eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, ist unschädlich.)
- mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten lassen sich addieren
- wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Hessen haben, die ehrenamtliche Tätigkeit jedoch in Hessen ausüben, kann Ihnen der zuständige regionale Ansprechpartner eine Ehrenamts-Card ausstellen.
- Viele Kreise und Städte haben ergänzende eigene Kriterien zur Vergabe festgelegt.
Fristen
Die Ehrenamts-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Abhängig vom ausstellenden Landkreis bzw. der ausstellenden Stadt variiert ihre Gültigkeit zwischen 2 oder 3 Jahren. Danach können Sie die Ehrenamts-Card selbstverständlich erneut beantragen.
Bearbeitungsdauer
Unterschiedliche Dauer in Städten und Kreisen
Kosten
Der Erhalt einer Ehrenamts-Card ist selbstverständlich kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
- Die Ehrenamts-Card gilt in ganz Hessen. Man kann damit alle angebotenen Vergünstigungen an jedem Ort in Hessen in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich als Ehrenamts-Card-Inhaber in einer anderen hessischen Stadt aufhalten, achten Sie deshalb auf mögliche Aufkleber an der Kasse von Einrichtungen und Geschäften. Das Angebot wächst ständig. Den jeweils aktuellsten Stand finden Sie im Internetauftritt der Ehrenamts-Card Hessen unter dem Menüpunkt Vergünstigungen.
- Es werden in regelmäßigen Abständen Sonderaktionen für die Inhaber der Ehrenamts-Card organisiert. Häufig gibt es Freikarten für besondere Veranstaltungen zu gewinnen. Über diese meist sehr kurzfristigen Aktionen können Sie sich auch per Mail informieren lassen.
- Alle Vergünstigungen auf einen Klick(Ehrenamts-Card)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 25.09.2019