Ehrenamtliche Tätigkeit / Ehrenamtliche Tätigkeit Förderung

    Ehrenamts-Card Hessen (E-Card)

    Beschreibung

    Bürgerschaftliches Engagement ist für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Ohne die Mitwirkung seiner Bürgerinnen und Bürger wäre der Staat nicht in der Lage, die gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft zu lösen.
    Viele Menschen in Hessen engagieren sich ehrenamtlich, die Möglichkeiten und Einsatzfelder sind so vielfältig wie die Interessen und Fähigkeiten der Menschen: Ob im Sport, im Jugend- oder Seniorenbereich, bei der Feuerwehr, bei freiwilligen sozialen Diensten, in der Kirchgemeinde, in Chören oder Kunstvereinen, bei Initiativen im Umwelt- oder Tierschutz: Ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit von Gleichgesinnten ist für unser Gemeinwohl ebenso wichtig wie unersetzlich.
    Das verdient Anerkennung!
    Deshalb hat die Hessische Landesregierung gemeinsam mit den Landkreisen sowie den kreisfreien und den Sonderstatus-Städten die Ehrenamts-Card als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung gegenüber all denen eingeführt, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren.

    Inhaber der Ehrenamts-Card können in ganz Hessen eine Fülle von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Veranstaltungen aus Spitzensport und Kultur ebenso wie Kinos, Museen, Volkshochschulkurse, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Neben dauerhaften Vergünstigungen werden auch immer wieder attraktive Sonderaktionen, Gewinnspiele und Freikarten angeboten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Ehrenamts-Card können Sie bei der Verwaltung der Landkreise, kreisfreien Städte oder der Sonderstatusstädte beantragen.  Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen, die Ihnen die Ehrenamts-Card ausstellen und Ihre Fragen beantworten, finden Sie im Internetauftritt zur Ehrenamts-Card.
     

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Amt für Wirtschaft und Arbeit, Kultur, Sport und Tourismus - Ehrenamtsagentur

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Termine telefonisch vereinbaren: Montag 9.00 - 16.00 Uhr Dienstag 9.00 - 16.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 16.00 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadtverwaltung Bad Orb

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 2

    63619 Bad Orb

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Burgring P 5
    Anzahl der Stellplätze: 15
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Frankfurter Straße 2 -Hof-
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!

    Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06052 86-0

    Telefax: 06052 86-110

    E-Mail: stadt@bad-orb.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Bad Orb

    Empfänger: Stadt Bad Orb

    IBAN: DE82 5075 0094 0001 0001 71

    BIC: HELADEF1GEL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • mehr als 5 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche
    • rein ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit (z.B. ohne pauschale Aufwandsentschädigung; eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, ist unschädlich.)
    • mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten lassen sich addieren
    • wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Hessen haben, die ehrenamtliche Tätigkeit jedoch in Hessen ausüben, kann Ihnen der zuständige regionale Ansprechpartner eine Ehrenamts-Card ausstellen.
    • Viele Kreise und Städte haben ergänzende eigene Kriterien zur Vergabe festgelegt.

    Fristen

    Die Ehrenamts-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Abhängig vom ausstellenden Landkreis bzw. der ausstellenden Stadt variiert ihre Gültigkeit zwischen 2 oder 3 Jahren. Danach können Sie die Ehrenamts-Card selbstverständlich erneut beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedliche Dauer in Städten und Kreisen

    Kosten

    Der Erhalt einer Ehrenamts-Card ist selbstverständlich kostenlos. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die Ehrenamts-Card gilt in ganz Hessen. Man kann damit alle angebotenen Vergünstigungen an jedem Ort in Hessen in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich als Ehrenamts-Card-Inhaber in einer anderen hessischen Stadt aufhalten, achten Sie deshalb auf mögliche Aufkleber an der Kasse von Einrichtungen und Geschäften. Das Angebot wächst ständig. Den jeweils aktuellsten Stand finden Sie im Internetauftritt der Ehrenamts-Card Hessen unter dem Menüpunkt Vergünstigungen.
    • Es werden in regelmäßigen Abständen Sonderaktionen für die Inhaber der Ehrenamts-Card organisiert. Häufig gibt es Freikarten für besondere Veranstaltungen zu gewinnen. Über diese meist sehr kurzfristigen Aktionen können Sie sich auch per Mail informieren lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 25.09.2019

    Version

    Technisch erstellt am 10.10.2012 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 03.01.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)