Ehrenamtliche Tätigkeit / Ehrenamtliche Tätigkeit Förderung

    Ehrenamts-Card Hessen (E-Card)

    Beschreibung

    Bürgerschaftliches Engagement ist für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Ohne die Mitwirkung seiner Bürgerinnen und Bürger wäre der Staat nicht in der Lage, die gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft zu lösen.
    Viele Menschen in Hessen engagieren sich ehrenamtlich, die Möglichkeiten und Einsatzfelder sind so vielfältig wie die Interessen und Fähigkeiten der Menschen: Ob im Sport, im Jugend- oder Seniorenbereich, bei der Feuerwehr, bei freiwilligen sozialen Diensten, in der Kirchgemeinde, in Chören oder Kunstvereinen, bei Initiativen im Umwelt- oder Tierschutz: Ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit von Gleichgesinnten ist für unser Gemeinwohl ebenso wichtig wie unersetzlich.
    Das verdient Anerkennung!
    Deshalb hat die Hessische Landesregierung gemeinsam mit den Landkreisen sowie den kreisfreien und den Sonderstatus-Städten die Ehrenamts-Card als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung gegenüber all denen eingeführt, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren.

    Inhaber der Ehrenamts-Card können in ganz Hessen eine Fülle von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Veranstaltungen aus Spitzensport und Kultur ebenso wie Kinos, Museen, Volkshochschulkurse, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Neben dauerhaften Vergünstigungen werden auch immer wieder attraktive Sonderaktionen, Gewinnspiele und Freikarten angeboten.

    Hinweise für Darmstadt: Ehrenamtscard Hessen

    Was kann die Ehrenamts-Card Hessen (kurz E-Card)?

    Die E-Card hat landesweite Gültigkeit. Als Inhaberin und Inhaberin der Ehrenamts-Card Hessen erhalten Sie bei vielen Sponsoren attraktive Vergünstigungen in den unterschiedlichsten Bereichen des Lebens, Kultur, Kino, usw.  in Darmstadt und  hessenweit (alle Angaben ohne Gewähr). Aktuelle Sonderaktionen in Zusammenhang mit der E-Card finden Sie  hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Ehrenamts-Card können Sie bei der Verwaltung der Landkreise, kreisfreien Städte oder der Sonderstatusstädte beantragen.  Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen, die Ihnen die Ehrenamts-Card ausstellen und Ihre Fragen beantworten, finden Sie im Internetauftritt zur Ehrenamts-Card.
     

    Ansprechpartner

    Amt für Digitalisierung und IT - Amt für Digitalisierung und IT, 115-Servicecenter/Bürgerinformationszentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5 a

    64283 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

    115-Servicecenter/Bürgerinformationszentrum  Montag bis Donnerstag08:00 - 17:30Freitag08:00 - 15:00115-Servicecenter
     Montag bis Freitag07:30 - 18:00

    Kontakt

    Telefon: 06151 132310

    Telefon: 06151 115

    E-Mail: info@darmstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Darmstadt: Ehrenamtscard Hessen

    Wie kann ich eine Ehrenamts-Card (kurz E-Card genannt)  beantragen?
    Sie erfüllen folgende Voraussetzungen:

    • mindestens fünf Stunden pro Woche ehrenamtliche Tätigkeit(en)
    • mindestens seit fünf Jahren (bei Personen unter 21 Jahren seit 3 Jahren) oder seit Bestehen der Organisation Tätigkeit  für das Gemeinwohl
    • keine Aufwandsentschädigung, ausgenommen Erstattungen von Kosten
    • die Tätigkeit muss in Darmstadt ausgeübt werden.

    Dann füllen Sie den nebenstehenden Antrag aus und senden Ihn an:

    Bürgerinformationszentrum, Luisenplatz 5a 64283 Darmstadt.

    Hinweis: Ihre Organisation muss Ihre Angaben sowie die Erfüllung der Voraussetzungen im vorgegebenen Feld bestätigen. 


    Wie lang ist die Ehrenamts-Card Hessen gültig?
    Sie ist ab dem Ausstellungsmonat drei Jahre gültig. Sie kann nicht verlängert werden, sondern muss nach Ablauf neu beantragt werden.

    Voraussetzungen

    • mehr als 5 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche
    • rein ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit (z.B. ohne pauschale Aufwandsentschädigung; eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, ist unschädlich.)
    • mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten lassen sich addieren
    • wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Hessen haben, die ehrenamtliche Tätigkeit jedoch in Hessen ausüben, kann Ihnen der zuständige regionale Ansprechpartner eine Ehrenamts-Card ausstellen.
    • Viele Kreise und Städte haben ergänzende eigene Kriterien zur Vergabe festgelegt.

    Fristen

    Die Ehrenamts-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Abhängig vom ausstellenden Landkreis bzw. der ausstellenden Stadt variiert ihre Gültigkeit zwischen 2 oder 3 Jahren. Danach können Sie die Ehrenamts-Card selbstverständlich erneut beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedliche Dauer in Städten und Kreisen

    Kosten

    Der Erhalt einer Ehrenamts-Card ist selbstverständlich kostenlos. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die Ehrenamts-Card gilt in ganz Hessen. Man kann damit alle angebotenen Vergünstigungen an jedem Ort in Hessen in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich als Ehrenamts-Card-Inhaber in einer anderen hessischen Stadt aufhalten, achten Sie deshalb auf mögliche Aufkleber an der Kasse von Einrichtungen und Geschäften. Das Angebot wächst ständig. Den jeweils aktuellsten Stand finden Sie im Internetauftritt der Ehrenamts-Card Hessen unter dem Menüpunkt Vergünstigungen.
    • Es werden in regelmäßigen Abständen Sonderaktionen für die Inhaber der Ehrenamts-Card organisiert. Häufig gibt es Freikarten für besondere Veranstaltungen zu gewinnen. Über diese meist sehr kurzfristigen Aktionen können Sie sich auch per Mail informieren lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 25.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de